Winkler an VG Frankfurt

Josef Winkler
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An das
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
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Lochen, am 12. Juni 2003

Betr. 12 E 591-03

Antragsteller: Dr. Ryke Geerd Hamer
Antragsgegner: Land Hessen
Beteiligter: Josef Winkler - unvertreten

Hohes Gericht,

im anhängigen Verfahren geht es – zumindest als entscheidungswesentliche Vorfrage – darum, ob und inwieweit die vom Antragsteller entdeckte/entwickelte "Neue Medizin" im Hinblick auf die Heilung der damit therapierten Patienten mit einem höheren Risiko verbunden ist, oder effektiver und erfolgreicher ist als eine herkömmliche "schulmedizinische" Behandlung.

Derzeit ist es - zumindest für einen Großteil der EU-Bevölkerung nicht möglich, sich legal sowie mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen/Krankenversicherungen nach der "Neuen Medizin" behandeln und therapieren zu lassen; sowohl durch die Krankenhäuser als auch durch die niedergelassenen Ärzte erfolgt ausschließlich eine "schulmedizinische" Diagnose und Therapie.

Das Leben und die körperliche Unversehrtheit/Gesundheit sind die höchsten und geschütztesten Rechtsgüter jeder zivilisierten – und damit auch der EU-Rechtsordnung.

Ich habe somit als EU-Bürger ein unmittelbares eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Dies insbesondere auch deshalb, weil mir das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in GZ: 210.821/1-VIII/D14/00 vom 5.1.2001 schreibt: Befürworter der "Neuen Medizin" die die Auffassung vertreten, dass es sich bei der "Neuen Medizin" nicht um eine medizinische Außenseitermethode handelt, haben die Verpflichtung, für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung auf allen Ebenen zu sorgen.

Doch obwohl Volksanwalt Dr. Kostelka, am 14.5.2002, feststellt, dass es sich "beim Themenkreis Neue Medizin um einen Meinungsstreit innerhalb der medizinischen Wissenschaft", einen sogenannten "Schulenstreit" handelt, was auch Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, 20.3.2000, und 2.11.2000, und Fürstin Dr. Therese von Schwarzenberg im Buch "KREBS HEILENDE KRANKHEIT?" feststellen, musste ich bei meinen Bemühungen dem Auftrag des Ministeriums gerecht zu werden leider zur Kenntnis nehmen, dass weder von Seiten der medizinischen Wissenschaft, noch von Seiten der Ärztevertreter, der Patientenvertretungen und dem Gesundheitsministerium ein Interesse an einer Klärung des Schulenstreites besteht, obwohl schon einmal ein wehrloses Kind auf dessen Rücken dieser Schulenstreit ausgetragen wurde beinahe gestorben wäre und enorme gesundheitliche Langzeitschäden erleiden musste, weil staatliche Institutionen den Eltern des Kindes, die die  Neuen Medizin anwenden wollten, das Sorgerecht entzogen und gesundheitsschädigende Zwangstherapien verordneten, weshalb, nach Dr. Dahlke 18.12.2001 Uni Wien "immer wieder österreichische Eltern mit ihren todkranken Kindern das Land verlassen, aus Angst entmündigt zu werden und Ihr Kind zwangstherapiert zu bekommen".

Ich musste bei meinen Bemühungen dem Auftrag des Ministeriums gerecht zu werden leider auch feststellen, dass in Österreich auch die Krankenkassen und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger keinerlei Interesse an einer Klärung des Schulenstreites zeigen, obwohl nach Expertenmeinung bei zahlreichen Erkrankungen (z.B. Asthma, Migräne, Magersucht, Rheuma, Hirntumor, Psychosen, Krebs, Neurodermitis, Zuckerkrankheit, Osteoporose, Lähmungen, u.v.a.) die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen nach der Neuen Medizin nur rund 20 % "schulmedizinischer" Behandlungskosten betragen würden, und dass bei deutlich besseren Heilerfolgen. (Marc Fréchet an LG Köln, 20.8.97 – 85% der Patienten überlebten und:" Krebs heilende Krankheit?" von Dr. Therese von Schwarzenberg Seite 253/254.)

Da ich die Verantwortung für die Gesundheit meiner Familie trage und gegebenenfalls entscheiden muss, ob ich meine Kinder nur nach "schulmedizinischen Methoden" behandeln lassen soll, oder auch nach der erfolgversprechenden Neuen Medizin behandeln lassen soll, aber "das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen vom Bundesministerium für Justiz darüber in Kenntnis gesetzt ist, dass die von Dr. Hamer empfohlenen medizinischen Methoden jedenfalls von österreichischen Gerichten als kindeswohlwidrig angesehen wurden" (Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Wien, 13.12.2001 GZ:210.821/3-VIII/D/14/01) und "eine Anwendung dieser umstrittenen Behandlungsmethode strafrechtlich zu verfolgen ist. Die §§ 83 ff. StGB (Strafgesetzbuch) sehen die Bestrafung einer Körperverletzung oder einer Misshandlung vor. Auch fahrlässige Körperverletzungen, sowie §§ 89 (Gefährdung der körperlichen Sicherheit), bzw. §§ 92 (Quälen oder Vernachlässigen Unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen) können im Falle einer Behandlung mittels der "Neuen Medizin" genauso angeklagt werden, wie eventuelles "im Stich lassen eines Verletzten" oder "Unterlassung der Hilfeleistung", falls eine derartige Behandlung körperliche Konsequenzen nach sich zieht"( Kabinett der Vizekanzlerin der Republik Österreich 2002 05 08 GZ: 2543-RP/RW/dg) habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Da mir der Präsident der Österreichischen Ärztekammer Dr. Otto Pjeta im Schreiben der OÖ. Ärztekammer vom 10.7.2002 empfiehlt "mit der Erstellung von medizinischen Expertisen Fachärzte aus dem entsprechenden Fachgebiet im gegenständlichen Fall Onkologie- bzw. mit der Erstellung von Rechtsgutachten entsprechende Rechtsexperten zu beauftragen", habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Da bei Vorliegen mehrerer zielführender Methoden die für den Patienten mit dem geringst möglichen Risiko verbundene Behandlungsmethode zu wählen ist (Bundesminister für Gesundheit Dr. Michael Ausserwinkler 1992 05-11 GZ:114.140/29-I/D/14/a/92) habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Da mir das Bundesministerium für Gesundheit, trotz mehrmaliger Aufforderung, bis heute keine wissenschaftliche Arbeit vorlegen konnte, die die Erkenntnisse der "Neuen Medizin" ausdrücklich und ernsthaft bestreitet, habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Da mir das Bundesministerium für Gesundheit, trotz mehrmaliger Aufforderung, bis heute keine wissenschaftliche Arbeit vorlegen konnte, die grundsätzliche sozialethische Bedenken gegen diesen neuen ganzheitlichen Ansatz in der Krankenbehandlung vorbringt, habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Da auch die zuständige Ministerin trotz Antrag nicht dafür sorgt, dass die Germanische Neue Medizin® nach Dr. R.G. Hamer entsprechend der Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs, 16.3.1989, 8 Ob 825, 826/88 / Nrsp 1989/154: ("..... Solange ein "Schulenstreit", ein Meinungsstreit innerhalb der medizinischen Wissenschaft währt, sind beide Behandlungsmethoden als "gleichwertig" heranzuziehen. "Obsiegt" aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrung eine der beiden "Schulen", so ist die Behandlungsmethode der "obsiegenden" Schule als Maßstab heranzuziehen") behandelt wird, und auch deren Anwendung durch Bereitstellen der notwendigen Mittel bisher nicht ermöglicht, wie es die Verpflichtung aus der Vereinbarung zur Sicherung der Patientenrechte (Patientencharta) Artikel 4 verlangt, habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Da die zuständige Ministerin meinen "Antrag auf ein Fachgutachten des Obersten Sanitätsrates über die Germanische Neue Medizin® nach Dr. R.G. Hamer unter Berücksichtigung aller vorliegenden Beweismittel (Studien, Meinungen anerkannter Experten, Berichte von Expertenkomitees, Einzelfallberichte von Patienten, Ärzten, Therapeuten....") vom 5.3.2003, trotz mehrfacher Erinnerung, bis heute nicht einmal beantwortet hat, habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Da auch der Ärztekammerpräsident Dr. Otto Pjeta beim Auftauchen von Gerüchten über angebliche Missstände eine rasche sachliche Klärung fordert (Kurier 16.11.2001), habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Da es im Schreiben des Präsidenten der Ö. Krebshilfe Univ. Prof. Dr. Wolfgang Wayand vom 13.5.1998 heißt: "laufend werden neue Erkenntnisse gewonnen, die so rasch als möglich in der Behandlung von Patienten umgesetzt werden... Selbstverständlich würde kein Arzt neue Behandlungen, die wissenschaftlich erwiesen Erfolg bringen, ablehnen", habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Da das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in GZ:210.821/0-VI/D/14/02 vom 17.4.2002 meinen "Antrag auf Zulassung der Behandlung meiner Kinder nach Kriterien der Neuen Medizin" als unzulässig zurückgewiesen hat, habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Da das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in GZ 21.100/95-VI/C/15/02 vom 18.9.2002 ausführt "Hinsichtlich der Frage, ob es sich bei der von Ihnen angesprochenen Methode um eine dem Bereich der medizinischen Wissenschaft zuzurechnende Methode handelt, sind dem Ministerium keine Umstände bekannt...", habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Da das im Schreiben des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen vom 6.3.2001 GZ 20.030/11-VIII/1/01 angeführte Expertengutachten über die Germanische Neue Medizin® noch immer geheim gehalten wird, habe ich ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung der Frage, ob die "Neue Medizin" richtig und damit zielführend und erfolgversprechend ist oder nicht.

Ich stelle daher zunächst den

ANTRAG

auf meine Hinzuziehung als Beteiligter im anhängigen Verfahren (§ 13 Abs 2 VwVfG).

In eventu erkläre ich hiemit meinen

Beitritt als Nebenintervenient

Auf Seiten des Antragstellers (§ 66 ZPO iVm § 173 VwGO) und ersuche um Verständigung von allen Verfahrensschritten.

Hochachtungsvoll

Josef Winkler