Uni Tübingen an Herrn W.

Universitätsklinikum Tübingen
Stabsstelle des Klinikumsvorstands

An
Herr Ing. W.

Tübingen, 16. Mai 2011

Approbation von Herrn Dr. Hamer
Ihr Schreiben und Ihre Mail an Herrn Prof. Kanz, Medizinische Klinik

Sehr geehrter Herr W.,

in Ihrem Schreiben bitten Sie um Mitteilung, ob die Aussage, dass die Krebs-Thesen von Herrn Dr. Hamer für richtig befunden worden seien und seither die Universität eine Unterdrückung dieser Erkenntnisse begehe, den Tatsachen entspricht und richtig ist.

Wir können Ihnen dazu mitteilen, dass nach einer von der Anwaltskanzlei Koch erstrittenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12.11.2008 kein Rechtsanspruch eines Patienten gegen das Universitätsklinikum Tübingen auf Bewertung der „Germanischen Neuen Medizin“ besteht. Die Kanzlei kann Ihnen dazu sicher weitere Erläuterungen geben.

Insofern sehen wir generell keine Rechtspflicht, Aussagen zu der „Germanischen Neuen Medizin“ zu treffen.

Weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit werden wir nicht führen, wofür wir um Verständnis bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Karl