Österreichische Ärztezeitung: GNM und dann?

Österreichische Ärztezeitung, 10.11.2005

Ryke Geerd Hamers „GNM“ – und dann?

In den vergangenen Wochen erhielten Ärztinnen und Ärzte in Wien von einer „Bürgerinitiative GNM“ mit einer Postfachnummer in Berlin einen eingeschriebenen Brief. Darin werden die Vorzüge der „Germanischen Neuen Medizin“ nach Ryke Geerd Hamer angepriesen (Hamer ist noch gut bekannt vom Fall „Olivia“ – das Mädchen, das einen „Wilms-Tumor“ hatte.

Ziel des Briefes sei es, die Ärzteschaft „mit der Germanischen Neuen Medizin® bekannt zu machen“. Mit der Inkenntnissetzung sei nunmehr jeder Arzt verpflichtet, seine Patienten „auf die Existenz einer von höchster wissenschaftlicher Instanz verifizierten Medizin, nämlich der GNM®, hinzuweisen“. Man solle sich, so die Empfehlung der Briefeschreiber, diese Hinweise auch von den Patienten mit Unterschrift quittieren lassen, denn: „Versäumen Sie dies, sind Sie ab heute wegen der Verletzung Ihrer Aufklärungspflicht im strafrechtlichen als auch im zivilrechtlichen Sinne belangbar.“

Die Wiener Ärztekammer möchte darauf hinweisen, dass diesem Schreiben mit dem Inhalt: „Die Entdeckung der fünf biologischen Gesetze der Germanischen Neuen Medizin® (GNM) und über die daraus entstandene neue rechtliche Situation für Sie als Arzt“ keine Beachtung beizumessen ist.

Insbesondere die Bewertung der rechtlichen Situation ist eindeutig falsch. Die Aussage, dass Sie als Arzt durch das Inkenntnissetzen des Existieren einer neuen Methode nunmehr dazu verpflichtet sind, vor jeder Krebstherapie die Patienten darüber aufzuklären, trifft in juristischer Hinsicht keinesfalls zu.

Es gilt nach wie vor: Ein Arzt ist verpflichtet, seine Patienten gewissenhaft zu betreuen und nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften und der fachspezifischen Qualitätsstandards das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden zu wahren. Es gilt der Grundsatz: State-of-the-Art. Was als State-of-the-Art qualifiziert wird, wird von der Medizinischen Universität und den Fachgesellschaften festgelegt.


Historische Anmerkung von H. Pilhar (nicht mehr veröffentlicht auf seiner Webseite):

Die Aktion "Minis an Onkologen" hat offensichtlich eingeschlagen wie eine Bombe!

Die Wiener Ärztekammer "schwimmt" und versucht "ihre Schäfchen (Zwangsmitglieder) an der Leine zu halten"! Es mag zwar keine "juristischen" Konsequenzen haben – noch nicht – , was aber ist mit den künftigen?

Es gibt keine Instanz, die das Prädikat "wissenschaftlich anerkannt" vergeben würde. "Wissenschaftlich anerkannt" (state-of-the-art) gilt als das was an den Universitäten gelehrt wird. Und das wird beeinflußt von den Pharmagiganten, die sich wiederum in ganz bestimmten Händen befinden und an diesen Universitäten die Lehrstühle finanzieren.

Bekanntlich weigert sich die Universität Tübingen strikt, die GNM zu überprüfen. Welchen Wert hat also dieses "state-of-the-art"? Den selben wie irgend ein Dogma der Kirche ...

Die Medizin ist keine Wissenschaft, so steht es in jedem Lexikon. Und sie ist überwiegend unmenschlich, das weiß jeder, der sich mit ihr beschäftigt.

Dr. Hamer hat es erstmals geschafft, die Medizin auf ein wissenschaftliches Fundament zu stellen – reproduzierbar am nächstbesten Fall. Und seine Medizin ist unendlich menschlich!

Sehr verehrte Ärzteschaft!

Seien Sie nicht dumm! In der Geschichte kam es immer wieder zum Kippen einer gesamten Herrschafts-Klicke. Und die nicht-wissenschaftliche Schulmedizin wird kippen, das ist so sicher wie das wissenschaftliche korrekte System von Dr. Hamer allgemeine Anerkennung finden wird. Es ist nur mehr eine Frage der Zeit!

Machen Sie sich nicht weiter zu Mittätern! Verweigern Sie sich!

Liebe Freunde, Patienten und potentielle Patienten!

Im Fall des Falles legen Sie Ihrem Arzt die Mini-Präsentation auf den Tisch und verlangen Sie von ihm, danach behandelt zu werden!

Mehr können wir für Sie im Moment nicht tun. Aber Sie können damit für uns alle sehr viel erreichen!

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