Dr. Hamer an StA Köln

Dr. med. Ryke Geerd Hamer
Fichtenpfad 1, 53894 Mechernich Kommern

 

An die Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50939 Köln

per Fax: vorab 0221-477-4050

Betr.: 34 Js 221/96

11.11.1998

Sehr geehrter Herr Klaas, sehr geehrte Frau Neiß!

Im folgendem werde ich noch einmal zum fachärztlichen Gutachten des Prof. Henze Stellung nehmen und zwar zu drei zentralen Problemen:

  1. Vorliegen eines Leber-Krebs bei Olivia von Anfang an.
  2. Zur Frage Operation ohne praeoperative Chemotherapie oder gar überhaupt ohne Chemo
  3. Zur Frage des klinischen Todes von Olivia

Es wurden dafür vor allem die Protokolle der Hauptverhandlung des Prozesses vor dem Landesgericht Wiener Neustadt gegen die Eheleute Pilhar v. 9.10., 11.10., u. 11.11.1996 mit für dieses Verfahren ebenfalls wichtigen Zeugenaussagen ausgewertet.

Zu 1.) Vorliegen eines Leberkrebs bei Olivia von Anfang an.

Diese Frage ist besonders wichtig, da sich bei gleichzeitigem Vorliegen eines Leberkrebses zugleich mit dem Geschehen an der Niere, sich sowohl schulmedizinisch eine andere Prognose ergeben würde, als natürlich auch von der NEUEN MEDIZIN her.

Geht man von einem zusätzlichen Krebsgeschehen in der Leber aus – so ändert sich (auch schulmedizinisch) Prognose und Therapie, insbesondere im Hinblick auf eine Anwendung der Chemotherapie. Diese ist bekanntlich bei Leberkrebs besonders kontraindiziert, da die Leber unser zentrales Entgiftungsorgan ist. Die Chemo-Pseudotherapie macht zusätzliche Sympathicotonie, die das Krebswachstum allenfalls noch verstärken könnte.

Wichtig ist daher zu sehen, daß mehrere in die Behandlung von Olivia involvierte Ärzte (mit schulmedizinischer! Ausbildung) dahingehend sich geäußert haben, daß von Anfang an ein weiteres Krebsgeschehen in der Leber Olivias vorlag: Dies wird durch die nachfolgenden Zeugenaussagen der verschiedenen Ärzte, die Olivia untersucht bzw. behandelt haben, belegt.

Wenn man diese Aussagen hinzuzieht, kann man dem Sachverständigen Henze wohl kaum noch folgen. Etwa, wenn dieser ohne weiteres das Anschwellen des Bauches bei Olivia mit einem angeblichen Wilms-Tumorwachstum gleichsetzt.

Herr Henze hat es sich, ohne daß ihm der vollständige bildgebende Krankenakt vorliegt (er hat nur ca. 20% der Bilder!), ohne die Problematik eines von Anfang an vorliegenden zusätzlichen Lebergeschehens zu würdigen oder auch würdigen zu können, einfach zu leicht gemacht! Er lastet mir eine Verzögerung der Therapie u. eine Verringerung der Heilungschancen bei Olivia an, ohne sich auch nur ansatzweise die Mühe zu machen, der Argumentation zu folgen, die begründeten Bedenken zu sehen, die gegen den Soforteinsatz von Chemo sprachen – denn darum ging es praktisch u. faktisch erst einmal. Außerdem muß endlich einmal realisiert werden, daß nach der amtlichen Verifikation der Universität von Trnava / Slowakische Republik vom 11.9.1998 die NEUE MEDIZIN richtig ist, die Schulmedizin damit falsifiziert wurde.

Zunächst seien hier die gehäuften Hinweise anderer Ärzte, denen die ersten Abdomen-CTs von Olivia u. z.T. auch noch spätere vorgelegen hatten, angeführt.

Beweis:

S 58/59 Hauptverhandlungsprotokoll v. 9. u. 11.10.1996, Landesgericht Wiener Neustadt, Prozeß gegen die Eheleute Erika und Helmut Pilhar.

Verteidiger Mag. Rebasso: Wer hat gesagt, daß etwas auf der Leber ist?
ZB (= Erika Pilhar): In erster Linie Dr. Hamer, dann hat es angeblich Dr. Stangl gesagt; Dr. Leeb hat es bestätigt. Ich habe mit Dr. Stangl nicht selbst gesprochen, das hat mein Gatte gemacht. Dr. Loibner hat gesagt, es ist etwas auf der Leber. Er hat zu dem Zeitpunkt auch mit meinem Gatten gesprochen. Dr. Kern hat das auch gesagt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Waren Sie dabei, als Dr. Leeb das gesagt hat?
ZB: Ja.
Verteidiger Mag. Rebasso: Was hat jeder einzelne für sich jetzt gesagt?
ZB: Dr. Stangl hat meinem Gatten gesagt, es ist Leberkrebs. Dr. Leeb hat gesagt, es ist ein Geschehen auf der Leber. Dr. Kern hat das auch bestätigt. Dr. Loibner hat auch angenommen, daß da ein Geschehen ist. Dr. Hamer hat, was uns sehr erstaunt hat, nur das Kopf-CT angeschaut und gesagt, da ist ein sogenannter Wilmstumor, was aber seiner Meinung nach eine Zyste wäre, die fest wäre und nicht mehr aktiv ist; dann hat er gesagt, aber es ist ein Geschehen auf der Leber. Da haben wir ihm noch gar nichts von irgendwelchen Flecken auf der Leber erzählt gehabt. So hat er das gesehen.
Im St.Anna-Kinderspital hat man den Fleck gesehen, aber nicht deuten können.

Weiterhin Aussage Dr. Leopold Leeb, Baden, praktischer Arzt, Naturheilkunde, Homöopathie, Seite 160 a.a.O.. Dieser Teil der Aussage bezieht sich auf den 4.6.1996:

Zeuge: Ja. Ich habe einen Tastbefund bei Olivia erhoben und dabei eine deutliche Leberschwellung festgestellt. Ich kannte die Diagnose Wilmstumor. Herr Pilhar hat mir vorher den bisherigen Verlauf geschildert. Ich war erstaunt, auch eine Leberschwellung festzustellen.
Der ER: Heißt das, daß Ihre Diagnose im Betasten des Bauches bestand und weiter nichts?
Zeuge: Als Zusatzbefund zu den Röntgenaufnahmen, die mitgebracht wurden.
Der ER: In Ihrem Protokoll steht weiters: "Bei Herrn Pilhar hatte ich den Eindruck, daß ich mit diesem meinem Anraten auf taube Ohren stoße." Was meinen Sie damit?
Zeuge: Das muß ich erläutern. Es ist um die Frage einer möglichen Chemotherapie gegangen. Nach dieser Befunderhebung haben wir gesprochen, wie die Chancen und Risiken der Behandlung durch Chemotherapie sind. Da habe ich die Familie Pilhar aus diesem Buch "Chemotherapie Maligne Erkrankungen" von Prof. Stacher und Moser informiert, in welchem steht, daß bei der Behandlung des Wilmstumors sehr aggressive Zytostatika angewandt werden, die Schäden im Nervensystem, im Herzmuskel und speziell in der Leber hervorrufen können.
Der ER: Was wollten Sie damit zum Ausdruck bringen, daß Sie "auf taube Ohren stoßen"?
Zeuge: Dazu komme ich dann. Es hieß, daß man auch die Ausgangssituation des Patienten berücksichtigen muß, also auch vor allem den Zustand der Leber. Aus diesem Befund und diesen Informationen kann man sagen, daß die Anwendung der Chemotherapie in diesem Fall eher bedenklich wäre.

Weiter S. 163 a.a.O.:

Verteidiger Mag. Rebasso: Wie haben Sie den Eheleuten Pilhar erklärt, warum Sie zu der Annahme gelangen, daß an der Leber etwas sein könnte? Was war Ihre Überlegung, aus dem Tastbefund auf eine Schwellung der Leber zu schließen?
Zeuge: Das war in diesem Fall leicht tastbar, weil der übrige Bauch weich war und nur am Rippenbogen eine deutliche Verhärtung zu tasten war, die ich als Leberschwellung erkannt hatte, aufgrund der Lokalisierung des Organs.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wenn es damals geheißen hat, es soll ein Wilmstumor vorliegen, was hätte aufgrund Ihres Tastbefundes eher für eine Leberschwellung und weniger für einen Wilmstumor gesprochen?
Zeuge: Die Lokalisation am vorderen Rippenbogen. Das habe ich den Eheleuten Pilhar so erklärt.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie dann einen weiterführenden Weg aufgezeigt?
Zeuge: Dann habe ich erklärt, daß in diesem speziellen Fall die Anwendung der Chemotherapie sehr kritisch geprüft werden müßte, weil bekannt ist, daß die Zytostatika stark leberschädigend wirken.

Zur Frage eines zusätzlichen Leberbefundes weiterhin Zeugnis des Dr. Johann Loibner, Arzt d. Allgemeinmedizin u. Homöopathie, dieser sagt über den 4.7.1996 aus, dem Tag, an dem er Olivia untersuchte:

Das andere war, daß ich natürlich Olivia untersucht habe, so gut ich konnte, weil ich ja für gewöhnlich auch die Angaben der Mutter brauche, die natürlich andere Krankheitssymptome von Olivia gewußt hätte; es war mir aber aufgrund der wesentlichen Symptome und der Geschichte ziemlich klar, daß ich ein passendes Heilmittel finde. Ich habe daher ein Tumor-Leber-Nieren-Mittel verordnet und Herrn Pilhar aufgetragen, er solle mich in den nächsten Tagen ständig unterrichten; wenn sich der Zustand bessert, können wir so fortfahren, sollte sich nichts ändern, dann müßte er doch in der nächsten Zeit zumindest den Chirurgen aufsuchen. Es war so, daß die Atembewegungen nicht ganz symmetrisch waren. Wenn ich nicht aus der Presse gewußt hätte, daß es sich um einen Wilmstumor handelt, hätte ich primär angenommen, es handle sich um einen Lebertumor, auch aufgrund anderer Symptome. Ich habe Olivia schließlich ein (Seite 168 a.a.O.) homöopathisches Heilmittel verabreicht. So sind wir dann in Verbindung geblieben. Sie war in einem relativ guten Allgemeinzustand, hat im Laufe dieser Stunde der Untersuchung zeitweise stechende Schmerzen gehabt, aber der Tumor war ausgedehnt, es war ein großer, raumfordernder Prozeß im Entstehen, der nach der Einschätzung in den letzten Monaten zugenommen haben mußte. Das war der Zustand, den ich mit meinen Möglichkeiten der Anamnese, der Schilderung der Krankheitsgeschichte, der feinen Symptome und auch des Abtastens mit den Händen und der äußeren Inspektion festgestellt habe.

Weiter dazu Zeuge Dr. Loibner S. 170 a.a.O.:

Zeuge: Akut gefährlich, bedrohlich, so war es nicht. Sie konnte herumgehen, sie sprach normal und hatte zeitweise stechende Schmerzen. Der Lebertumor war zwar in einer sicherlich beunruhigenden Größenzunahme, aber daß man im Augenblick von einer Lebensbedrohung sprechen konnte, war sicherlich nicht der Fall.

Aussage Dr. Elisabeth Rozkydal, praktische Ärztin, Naturheilverfahren, Hauptverhandlungsprotokoll v. 11.11.1996, S. 57-58:

Zeugin: Ich habe mir das Leber-CT-Bild angeschaut.
Verteidiger Mag. Rebasso: Es stand das Problem im Raum, ob das wirklich nur auf der Niere zu lokalisieren ist oder ob in der Leber etwas ist? Sind Sie mit dieser Frage konfrontiert worden?
Zeugin: Ja. Es war sehr auffallend; in der Leber war ein sehr großer, dunkler, runder Fleck, wie ich ihn an und für sich von Leberkarzinomen und von Lebermetastasen kenne. Es war sehr groß. Es war mir aber nicht klar, ob das der Wilmstumor ist, der hinaufdrückt. Dazu hätte man andere Untersuchungen gebraucht, die eher ungewöhnlich sind. In der Situation wäre es vielleicht nicht durchführbar gewesen, aber ich habe zuerst sofort an ein Leberkarzinom, einen Lebertumor gedacht.
Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie diese Vermutung auch den Eltern mitgeteilt?
Zeugin: Ich glaube, ich habe gesagt: "Was ist denn das da in der Leber?" Das habe ich gesagt, schon alleine, weil das so offensichtlich war.

Zum selben Problemkreis Sachverständige Prof. Scheithauer, Hauptverhandlungsprotokoll v. 11.11.1996, S. 66:

Verteidiger Dr. Schefer: Wie wäre es mit der Chemotherapie, wenn ebenfalls Leberkrebs vorgelegen hätte?
SV Dr. Scheithauer: Die Wahrscheinlichkeit einer Koinzidenz, daß bei einem Wilmstumor, der eine sehr seltene Krankheit darstellt, gleichzeitig ein Lebertumor vorliegt, ist ungefähr 1 zu 100 Mio. Es gibt keinen Fallbericht. Man kann auch computertomographisch, wenn etwas in der Leber vorgelegen hätte, was offenbar nicht der Fall war, nicht zwischen einem Lebertumor und einem Wilmstumor differenzieren können.
Der Erstbeschuldigte: Sie haben gesagt, die Wahrscheinlichkeit beträgt 1 zu 100 Mio. Nehmen wir an, das wäre so ein Fall. Dann hätten Sie nicht zwischen Leberkarzinom und Wilmstumor unterscheiden können?
SV Dr. Scheithauer: Man könnte von außen eine Raumforderung in der Leber beurteilen, was eben offenbar nicht der Fall war. Mehr kann man nicht sagen. Man kann nicht durch die Computertomographie den Aufbau dieses Gewerbes beurteilen.
Der Erstbeschuldigte: Kein Schulmediziner hätte das anhand von Abdomen-CT's differenzieren können?
SV Dr. Scheithauer: Nur bedingt; er kann nur Vermutungen anstellen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Wie hätte die Therapieanordnung gelautet, wenn der von Ihnen als so selten bezeichnete Fall eingetreten wäre, daß tatsächlich ein Krebsgeschehen in der Leber vorgelegen wäre?
SV Dr. Scheithauer: Das kann ich nicht beantworten.
Der Erstbeschuldigte: Drei Ärzte haben ausgesagt, daß nach ihrer Vermutung Leberkrebs vorlag. Es gibt mehr Ärzte, die das bestätigen. Der Sachverständige sagt gerade, daß die Schulmediziner anhand von Abdomen-CT's Leberkrebs nicht differenzieren können.

Pilhar S. 83:

Erstbeschuldigter: Das ist Ihre Meinung, daß es nur um den Wilmstumor gegangen ist. Ich bin anderer Meinung. Der Sachverständige kann nicht zwischen Leberkrebs und Wilmstumor bei gleichzeitigem Auftreten unterscheiden. Wie wir gehört haben, haben drei Ärzte Leberkrebs bei Olivia vermutet. Es gibt einen Befund der Universitätsklinik Barcelona, worin ebenfalls steht, daß bei Olivia Leberkrebs vorhanden war und daß Kopfmetastasen vorhanden waren. Das einfach so vom Tisch zu wischen und zu sagen, das sei inkompetent, wie mir das Richter Masicek gesagt hat, finde ich grob fahrlässig. Es geht um das Leben meines Kindes. Man muß auch verstehen, daß die Ärzte doch ein Interesse daran gehabt haben, es bei diesem Wilmstumor zu belassen und alles andere nicht anzuerkennen.

Die vorletzte Zeugenaussage des Sachverständigen Prof. Scheithauer ist eindeutig: Die Schulmedizin kann computertomographisch nicht zwischen einem Lebertumor und einem Wilmstumor unterscheiden!

(Am Rande sei bemerkt, daß der sog. Wilmstumor extrem selten ist, in Österreich jedes Jahr nur etwa 7 Erkrankungen vorliegen, das Patientengut mithin sehr klein ist. Daher ist es auch relativ uninteressant, ob bisher noch kein Wilmstumor gleichzeitig mit einem Lebertumor registriert wurde – es ist kein sachliches Argument dagegen, daß diese im Fall Olivia nicht der Fall sein konnte!)

Es ist die Frage, warum Herr Henze dieses zentrale Problem eines zusätzlichen Leberbefundes zu einer Nebensächlichkeit werden läßt. Wie kommt es zu dieser Diskrepanz? Der österreichische Sachverständige muß vor Gericht zugeben, computertomographisch nicht differenzieren (mithin also auch nicht ausschließen) zu können. Herr Henze kann hier nicht einmal im Ansatz ein Problem erkennen – dies läßt Fragen nicht nur im Hinblick auf seine Kompetenz, sondern auch auf seine Objektivität aufkommen!

Die NEUE MEDIZIN hat im Gegensatz zur Schulmedizin zur Diagnostik noch eine weitere Ebene – nämlich die Gehirnebene. Daher ist es wohl kaum verwunderlich, wenn man im Gehirn-CT von Olivia im Leber-Relais des Stammhirns einen eindeutig mit Kontrastmittel angefärbten Herd sieht, diesen Fakt hinzuzieht für die Frage Lebertumor ja oder nein und diese Frage schließlich eindeutig mit "Ja" beantworten kann. Dieser Herd (in der Schulmedizin "Hirnmetastase") wurde auch, wie bereits früher ausgeführt, von der Uniklinik Barcelona als existent bestätigt.

Auch im Hinblick auf den Einsatz der Chemo"therapie" stehe ich mit meiner Warnung, wie die Aussagen der anderen beteiligten Ärzte zeigen, keineswegs alleine. So kann es auch nicht verwundern, daß diese klare Aussage, auch bezüglich des weiteren Verlaufs, die Eltern Pilhar überzeugte:

S. 23, Hauptverhandlungsprotokoll 9. u. 11.10.1996, Aussage H. Pilhar über Dr. Hamer:

Er hat uns auch erklärt, wie der weitere Verlauf sein wird, daß eine Leberschwellung eintreten wird, daß Olivia des Nachts oft schwitzen wird, daß dies auch einen eigentümlichen Geruch haben kann. Das ist dann im Laufe der Zeit alles eingetreten.

Zum Schluß müssen Herrn Henze auch noch die anatomischen Verhältnisse im menschlichen Körper und was die Lage der Niere u. Leber anbelangt, vorgehalten werden. Im Mai 1995 hatte man bei Olivia von einem Wilms auszugehen, der ca. 320 ml betrug, ein längliches Gebilde, das im Höchstfall in seinem größten Durchmesser 8 cm betragen haben kann, dies ist soweit reine Mathematik.

Abenteuerlich wird es jedoch, wenn dieses kleine, halbflüssige Gebilde, die Leber imprimiert haben soll. Die rechte Niere ist aber retroperitoneal, also hinter dem Bauchfell gelegen und unterhalb der Leber. Dieses kleine, halbflüssige Gebilde namens Wilms hätte also auch noch das sehr stabile retroperitoneale Bauchfell vor sich herschieben müssen und das viszerale Bauchfell um die Leber herum ebenfalls imprimieren müssen – diese von der Schulmedizin angenommenen massiven Druckeinwirkungen zum fraglichen Zeitpunkt sind schlechterdings unvorstellbar, widersprechen medizinisch-anatomischen und physikalischen Gegebenheiten.

Alles spricht somit für ein gleichzeitiges Vorliegen einer Leberkarzinoms.

2.) Zur Frage ohne praeoperative Chemotherapie oder gar überhaupt ohne Chemotherapie.

Für die Frage der angeblichen Hinauszögerung der schulmedizinischen Therapie durch meine Person ist die Frage nach der Notwendigkeit der Chemo"therapie" von Bedeutung, da es im Ergebnis allein darum geht: Chemo - Operation - Chemo bei Wilmstumor in der Schulmedizin.

Die Ausgangslage war die, daß ich und einige andere Ärzte von einem zusätzlichen Leberbefund ausgingen, bei dem Chemo ohnehin kontraindiziert ist.

Ich bin jedoch, wie es in meinen Büchern oft beschrieben ist, keineswegs grundsätzlich gegen Operationen, z.B. wenn diese aus mechanischen Gründen notwendig sind. Im Fall Olivia gab ich bekanntlich eine Empfehlung für eine Operation nach Abklingen der Leberschwellung.

Es zeigt sich, daß die Schulmedizin in extrem dogmatischer Weise auf dieser Chemo"therapie" beharrt und damit jede Diskussion von vorne herein unmöglich macht. Dabei sprechen ihre eigenen statistischen Angaben aus den USA gegen die Notwendigkeit, zumindest einer präoperativen Chemo"therapie":

Beweis:

Prof. Helmut Gadner, Andreas Zoubek, Der Wilms Tumor, Klinische Präsentation und Behandlung, in: Österreichische Ärztezeitung 17/10. September 1996, S. 37:

"Bei der Operation wird auch das chirurgische Stadium festgestellt, das in der Folge über die Intensität der Behandlung nach der Operation (postoperative Chemotherapie) entscheidet. Das Vorgehen in den USA unterscheidet sich von dem in Europa darin, daß dort nur selten eine präoperative Chemotherapie in Erwägung gezogen wird."

Die Heilungsraten in USA und Europa sind gleichwohl nahezu identisch! Weiterhin läßt sich aus diesem Zitat kompetenter Spezialisten noch entnehmen, daß eine Stadieneinteilung (Wilms I-V) eigentlich erst durch den Chirurgen vorgenommen werden kann. Alle Spekulationen hierüber im Vorfeld, auch was eine evtl. Verschlechterung des Stadiums bei Olivia anbelangt, sind somit eigentlich unzulässig.

Tatsache ist, daß Olivia laut der Krankenakte nach Stadium II der Nephroblastom-Studie SIOP 93 therapiert wurde. Die Therapie laut Stadium IV hätte andere bzw. zusätzliche Chemo- und Bestrahlungszyklen vorgesehen, die eindeutig nicht erfolgten. Die Behandlungsdauer laut Stadium II beträgt 23 Wochen, die faktische Behandlungsdauer bei Olivia betrug 24 Wochen – also gerade eine Woche Unterschied. Faktisch gab es also Gott-sei-Dank kaum Auswirkungen auf die Therapie bei Olivia durch eine angebliche Verzögerung der Therapie – die, wie noch gezeigt wird, die Schulmedizin selbst zu verantworten hatte.

Beweis weiterhin:

Zeugnis Helmut u. Erika Pilhar, A-2724 Maiersdorf 221.

Nachfolgend ein weiteres Statement von Dr. Loibner, der ebenfalls bestätigt, daß in den USA keine präoperative Chemo gemacht wird, seiner Einschätzung nach ist eine Operation das eigentlich Entscheidende – nicht die Chemo. Eine Operation wäre letztlich ja auch das gewesen, was ich und die Eltern Pilhar geplant hatten.

Dr. Loibner, (Hauptverhandlungsprotokoll, 9. U. 11.10.1996, S. 173)

Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie aktiv eine Empfehlung für die Chemotherapie abgegeben?
Zeuge: Nein. Ich habe mich seit vielen Jahren natürlich auch immer wieder mit der Chemotherapie beschäftigt; nach über 20 Jahren homöopathischer Tätigkeit und gründlicher freiberuflicher ärztlicher Tätigkeit habe ich nicht dieselbe Sympathie für die Chemotherapie wie andere meiner Kollegen. Ich halte die Chemotherapie für eine ultima ratio, eine ratio ultissima, die allerletzte Möglichkeit. Nachdem auch in Amerika etwa auch beim Wilmstumor eine präoperative Chemotherapie nicht durchgeführt wird, nur eine postoperative, teile ich die Meinung der Chemotherapeuten nicht, daß das das einzig Maßgebliche wäre. Eigentlich ist die chirurgische Intervention bei der Behandlung das eigentlich bislang Erfolgversprechende.

Weiter eine Aussage des Primarius Jürgenssen, Kinderabteilung Krankenhaus Wiener Neustadt, (Hauptverhandlungsprotokoll v. 9. U. 11.10.1996, S. 130):

ZB (= Erika Pilhar): Sie haben damit gerechnet, daß Olivia sofort operiert wird, deshalb hatten Sie auch diesen Zeitdruck vor dem Wochenende. Sie haben gesagt, Sie muß morgen gleich operiert werden.
Zeuge (= Prof. Jürgenssen): Nicht operiert. Soweit sind mir die Therapieformen schon bekannt. Zu meiner Zeit hätte man gleich operiert und dann die Chemo- und Strahlentherapie gemacht. Das macht man inzwischen anders, weil die Ergebnisse wesentlich besser sind.

Interessant ist hier, daß Prof. Jürgenssen wider besseres Wissens die Behauptung aufstellt, eine präoperative Chemo brächte ein besseres Ergebnis. Dies ist falsch (siehe USA), wie wir bereits aus dem Artikel von Prof. Gadner, dem Spezialisten für ganz Österreich auf diesem Gebiet, wissen!

Im folgenden eine äußerst aufschlußreiche Stellungnahme des besagten Prof. Gadners, S 152, a.a.O.:

Verteidiger Mag. Rebasso: Auf welchen Überlebenszeitraum ist diese Statistik ausgelegt?
Zeuge: Der Wilmstumor ist eine Krankheit, die schon seit Jahrzehnten in den niedrigen Stadien 1 und 2 eine hervorragende Heilungschance hat. Da kann man alte Bücher lesen, die einem nichts über den Wilmstumor, wie er sich verhält, welche Biologie er hat, erzählen; Sie werden sehen, daß der Wilmstumor im Stadium 1 und 2 in den alten Büchern bereits mit 80% Heilungschance erscheint. Das ist wirklich, seitdem die Chemotherapie ihren Einzug gehalten hat, der Paradetumor, von dem wir glauben, wir können wirklich helfen.
Verteidiger Mag. Rebasso: Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Überlebensstatistik?
Zeuge: Die von mir erwähnte Überlebensstatistik beinhaltet die Patienten, die von 1989 bis jetzt in unsere Studie in Österreich eingeflossen sind. Die Daten decken sich mit solchen, die in den USA seit 15, 20 Jahren und auch in Europa verfolgt worden sind. Wir wissen ganz genau, der Wilmstumor hat eine Gefahrenchance von zwei Jahren. Wenn ein Kind zwei Jahre nach Entdeckung und Behandlung dieser Krankheit gesund bleibt, diese zwei Jahre gesund ohne Rückfall durchsteht, dann ist dieses Kind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesund.

Prof. Gadner bestätigt mit seiner Aussage, daß

  1. schon vor Jahrzehnten noch vor Einzug der Chemotherapie der Wilmstumor eine außerordentliche gute Heilungsrate hatte – nämlich 80%.
  2. er bestätigt erneut, daß sich die Überlebensrate aus den USA (keine präoperative Chemo) mit denen in Europa (mit präoperativer Chemo) decken.

Vor diesem Hintergrund muß man sich fragen, wie Herr Henze dazu kommt, die Chemo"therapie" als völlig sakrosankt – gewissermaßen als Therapie ohne Alternative – darzustellen, die zu verhindern quasi einem Verbrechen gleichkommt.

Die angeblichen (eher mäßig) höheren Erfolge der heutigen Medizin bei Wilms durch Einsetzen der Chemo"therapie" im Verhältnis zu früheren Zeiten sind sehr leicht mit den heutigen verbesserten Diagnosemethoden zu erklären: Es können heute einfach mehr Kinder diagnosetechnisch besser erfaßt werden im Verhältnis zu vor 30 Jahren etwa. Selbst kleinste Wilmstumoren können heute schon diagnostiziert und "therapiert" werden. Die etwas besseren heutigen Heilungsraten haben also keineswegs zwingend etwas mit dem Einsatz von Chemo zu tun!

Die Verzögerung der Therapie bei Olivia hat vielmehr die Schulmedizin selbst zu verantworten. Ausschlaggebend war deren dogmatische und unversöhnlich Haltung, auf keinen Fall eine Operation ohne eine Chemotherapie zuzulassen, obwohl dieses gleichfalls sehr gute Heilungschancen für Olivia eröffnet hätte.

Damit wurden die Eltern zu bloßen Befehlsempfängern degradiert. Jede Chance einer Zusammenarbeit wurde vertan, eine begründete andere Sicht der Dinge nicht geduldet, ebenso alle Ärzte, die sich in ähnlicher Weise wie ich äußerten, geflissentlich ignoriert. Für eine Zusammenarbeit wären Möglichkeiten gewesen, z.B. durch die Initiative der grünen Parlamentsabgeordneten Madeleine Petrovic, die im Help-TV vom 5.7.1996 zusammen mit mir eine Zusammenarbeit zwischen Schulmedizin und NEUER MEDIZIN zum Wohle von Olivia vorgeschlagen hatte. Es sollte ein "Ärztekonsortium" bestehend aus Schulmedizinern u . Ärzten der NEUEN MEDIZIN zu gleichen Teilen, die Behandlung Olivias übernehmen. Dies scheiterte am mangelnden Willen zur Zusammenarbeit der Schulmedizin!

Beweis:

Zeugnis Helmut u. Erika Pilhar

Zeugnis Madeleine Petrovic, damalige Parteivorsitzende "Die Grünen", zu laden über österreichisches Parlament, Wien

3.) Zur Frage des klinischen Todes von Olivia

Im vorherigen Schriftsatz wurde schon zu diesem Thema Stellung bezogen. Herr Henze stellte die Sache so dar, daß sich nach der stationären Aufnahme in Tulln von Olivia am 21.7.95 und der Einleitung der Chemo eine Lungenentzündung "eingestellt" habe. Deswegen und durch die durch die Größe des Tumors beeinträchtigte Atmung habe man zwei Tage später "geplant" eine Intubation u. eine künstliche Beatmung durchgeführt. Henze macht sich überhaupt nicht die Mühe zu würdigen, weswegen sich denn diese Lungenentzündung "eingestellt" hatte. Er geht einfach darüber hinweg. Immerhin hatten mehrere Zeugen noch vor Einleitung der Chemo bei Olivia ausgesagt, daß das Mädchen eben kein notfallmedizinischer Fall sei.

Die fraglichen Bilder mit Rippenserienfraktur u. Pneumothorax, sowie die Krankenakten über die Reanimation wurden Herrn Henze offensichtlich absichtlich nicht übergeben, damit dieser sagen konnte, ein Atemstillstand gehe aus den Akten nicht hervor ...

Zunächst wird die Frage nach dem Grund der hinzugetretenen Lungenentzündung von dem Sachverständigen Prof. Scheithauer in seiner Aussage vor Gericht in Wiener Neustadt ganz anders beantwortet.

Beweis: S. 103-104 Hauptverhandlungsprotokoll v. 9. U. 11.10.1996 wie bereits angegeben:

Verteidiger Dr. Schefer: Auf der folgenden Seite sprachen Sie von einer lebensbedrohlichen Pneumonie, die das Kind erlitten habe. Wissen Sie die Ursache dafür?
SV: Das war dann zu dem Zeitpunkt, wo Olivia im Allgemeinen Krankenhaus schon behandelt wurde. Wie gesagt, ich war nicht unmittelbar involviert. Diese Lungenentzündung ist sicherlich durch die Immunschwäche im Zusammenhang mit der Chemotherapie – prädisponierend sicherlich der sehr, sehr reduzierte Allgemeinzustand – aufgetreten. Das ist sicherlich eine chemotherapeutische Komplikation, die auftreten kann und mit der man rechnen muß.

Der österreichische Sachverständige konzediert hier ganz klar eine chemotherapeutische Komplikation, die auftreten kann. Herr Henze weiß zu dieser wichtigen Frage einfach nichts Substanzielles zu sagen. So ist es in der Statistik bekannt, daß es bei einem ersten Einsatz von Chemo"therapie" immer wieder zum kurzfristigen Ableben von Patienten kommt.

Zur Frage des beschleunigten Ablebens durch Chemo – dieses Problem ist gar nicht so selten (es stellt sich nur die Frage, ob solche Fälle dann in die Erfolgsstatistik aufgenommen werden??), auch die Zeugenaussage von Dr. Elisabeth Rozkydal, Hauptverhandlungsprotokoll v. 11.11.1996, S. 57-58:

Verteidiger Mag. Rebasso: Haben Sie damals, vor Spanien, als Ärztin gegenüber den Eltern die Meinung vertreten, daß unbedingt aus medizinischen Gründen Chemotherapie gemacht werden muß, sonst würde das Kind mit Sicherheit sterben? So wurde es ja von Seiten der Krankenhausärzte damals schon vorgezeichnet.
Zeugin: Mit dieser Kraßheit habe ich das sicher nicht getan, weil ich weiß, daß die Chemotherapie nicht immer unbedingt zu dem versprochenen Erfolg führt. In der Zeit, in der ich Erfahrungen sammeln konnte, wurde immer wieder sehr viel von Chemotherapie versprochen und wurde nicht gehalten. Ich habe fünf Wochen vorher zufällig von einer Mutter erfahren, die ein drei Monate altes Kind mit Wilmstumor hatte, welches sofort bei Beginn der Chemotherapie verstarb. Das habe ich ihm natürlich nicht gesagt, aber das war in mir schon präsent.

Am 29. Juli 95 wird im Krankenhaus Tulln bekanntlich ein Ärztekonsil einberufen, bestehend aus Prof. Dr. Klaus Lechner, Prof. Dr. Heinz Ludwig, Prof. Dr. V. Pickl, Prof. DDR. Alois Stacher. In einem wissenschaftlich begründeten Gutachten bestätigt dieses Gremium selbst: "Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß die eingeleitete Chemotherapie möglicherweise auch das Ableben der Patientin beschleunigt." Beweis: Kopie der entsprechenden letzten Seite.

Diese bestehende Gefahr durch den Einsatz hochtoxischer Substanzen wurde bestätigt, obwohl dieses Gremium noch nicht einmal, wie die zitierten anderen Ärzte und ich, von einem zusätzlichen Leberbefund ausgeht.

Es kann daher nicht angehen, daß der Gutachter Henze über die diesbezüglichen begründeten Sorgen bzw. Warnungen von Kollegen u. meiner Person (ich hatte mich schon in anderen Schriftsätzen noch eingehender zu diesem Punkt ausgelassen) einfach hinweggeht.

Es muß festgehalten werden, daß sowohl die "Lungenentzündung" als auch die notwendig gewordene Intubation erst durch die Schulmedizin selbst (Chemo) hervorgerufen wurden, Olivia mithin ein intensivmedizinischer Fall wurde, weil sie klinisch tot war – und glücklicherweise reanimiert werden konnte.

Zur Frage des gesundheitlichen Zustandes von Olivia vor Einleitung der Zwangschemo war schon in den Zeugenaussagen anderer österreichischer Ärzte einiges zu entnehmen: Dem Kind ging es trotz des Leibesumfanges erstaunlich gut, die Schmerzen traten keineswegs kontinuierlich auf, sie hatten ihren Höhepunkt bereits überschritten, das Kind konnte essen. Während der Zwangstherapie litt Olivia dagegen unter ununterbrochenen Schmerzen und psychischen Qualen, die sich bis heute in Alpträumen äußern. Trauriger Höhepunkt war hier die zwangsweise Trennung von der Mutter und Zwangsüberführung ins AKH Wien, worunter sie heute noch leidet.

Olivia wurde erst durch die schulmedizinische Zwangsbehandlung zu einem intensivmedizinischen Fall gemacht.

Beweis: Zeugenaussage Dr. Marina Marcovich, Kinderärztin, österreichische Flugambulanz, Hauptverhandlungsprotokoll v. 11.11.1996, Landesgericht Wiener Neustadt im Prozeß gegen Helmut u. Erika Pilhar, Seite 38:

Der ER: In welchem gesundheitlichen Zustand war das Kind, als Sie mit ihm nach Österreich zurückgeflogen sind?
Zeugin: Sicher in einem schlechten, geschwächten Zustand, obwohl ich Olivia auch heute noch dafür bewundern muß, wie sie unter diesen Umständen immer noch durchgehalten hat; sie war nicht in einem akut lebensbedrohenden Zustand, sonst hätten wir intensivmedizinisch etwas tun müssen, aber sicherlich in einem sehr schlechten und geschwächten Zustand.
Zeugin: So entspricht das den Tatsachen. Es war sicher durch den Zwerchfellhochstand die Atmung behindert; nicht in dem Sinn, daß man hätte sagen können, es wird bedrohlich und sie hätte bereits unter Sauerstoffmangel gelitten, aber es war sicher so, daß sie sich eher eine Position gewählt hat, in der sie möglichst gut Luft gekriegt hat. Ich muß aber andererseits sagen, ich bin am Samstag, bevor sie ans AKH transferiert wurde, noch an ihrem Bett gesessen. Ich erinnere mich, daß sie damals ein Marmeladekipferl gegessen hat. Man muß sich das schon so vorstellen, daß das Kind natürlich von so einem Riesentumor im Bauch beeinträchtigt war, aber daß es doch absolut in der Lage war, wenn auch teilweise unter Schmerzen. Mir kommt vor, der Schmerzzustand war wechselnd und auch abhängig von der Bewegung und der Belastung. Wenn sie sich in ihrer Lage irgendwie verändert hat, hat es eher wehgetan, als wenn sie ruhig gelegen ist.

Abschließend kann gesagt werden, daß Herr Henze seiner Sorgfaltspflicht als Gutachter nicht nachkommt, indem er die benannten zentralen Themen in diesem tragischen Fall einfach ignoriert. Es ist natürlich sicher einfacher, die Schulmedizin vollständig zu entlasten und einfach gar nichts zu problematisieren, geradezu reflexartig eine Schuldzuweisung gegen meine Person vorzunehmen. Dies wird jedoch dem Ernst der Sache in keinster Weise gerecht!

Abschließend:

Man erwartete von mir, daß sogar nachdem die NEUE MEDIZIN amtlich verifiziert und die Schulmedizin falsifiziert ist, ich so höflich bin, auf der Basis der Schulmedizin zu argumentieren, nach dem Motto: Sogar in der Schulmedizin würde man sagen ...

Das wäre so, als würde man in der Geologie oder Geographie sagen: Sogar wenn die Erde eine Scheibe wäre, würde man sagen ...

In Wirklichkeit wird hier ein perfides Spiel gespielt: Herr Henze bekommt höchstens 15% des bildgebenden Materials und das handverlesen. Gar keine Unterlagen erhält er von der Staatsanwaltschaft über den Atemstillstand, der ja nach der ersten Gabe von Chemo in der Schulmedizin ganz geläufig ist.

Das heißt: Die Justiz von Wiener Neustadt macht vorsätzlichen Betrug, die Staatsanwaltschaft Köln trägt dies mit, desgleichen Herr Henze.

Die Sache wird dazu benutzt, um einen wissenschaftlichen Gegner "gutachterlich" niederzumachen.

Schon daß in einem Verfahren die eine Seite gutachterlich tätig werden darf und die andere Seite sich durch Unterschlagung der Unterlagen nicht wehren darf, hat mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts mehr zu tun. Hier scheint es nicht mehr um Recht zu gehen, sondern um Beihilfe der Justiz, der sog. Schulmedizin einen unliebsamen und nicht zu widerlegenden Gegner aus dem Weg zu räumen. Ein solches Verfahren empfinde ich als eines Rechtsstaates unwürdig.

Die NEUE MEDIZIN ist inzwischen nach 26 öffentlichen Verifikationen amtlich verifiziert. Das bedeutet in der Naturwissenschaft – und als solche bezeichnet sich die Medizin, daß nunmehr die mit unzähligen Hypothesen und Dogmen befrachtete Schulmedizin von der Basis und vom Ansatz her falsch war.

Eine Justiz, die in diesem Wissenschaftsstreit, den die NEUE MEDIZIN einfach für sich entschieden hat – denn nur sie läßt sich am nächstbesten Fall naturwissenschaftlich reproduzieren – massiv für die Schulmedizin Stellung bezieht, ist nicht mehr unabhängig.

Jetzt gibt es – wissenschaftlich – nur noch schlechte Verlierer, was unsere Patienten angeht, nur noch Täter, die das "grausigste und schlimmste Verbrechen der Menschheitsgeschichte" (Prof. Beck) begehen.

Mit freundlichem Gruß

Dr. med. Ryke Geerd Hamer

ARCHIV - 1998
Ereignisse des Jahres Jan./Mär. - Charisma: Vielleicht ist mehr dran als wir denken 01.01. - Ingenieur: Über die Reproduzierbarkeit 05.01. - Olivia Pilhar: Brandtner an Eltern 07.01. - Olivia Pilhar: Eltern an Präsidentschaftskanzlei 08.01. - Helmrich an Königin Silvia 10.01. - Olivia Pilhar: Presseerklärung Vater 13.01. - Nordström an Helmrich 14.01. - Olivia Pilhar: Eltern an Brandtner 15.01. - Dr. Hamer, Nachruf Fréchet 19.01. - Olivia Pilhar: Klestil an Eltern 22.01. - Olivia Pilhar: Brandtner an Eltern 01.02. - Olivia Pilhar: Informationsblatt Eltern 1/98 12.02. - Dr. Hamer an LG Köln Mär. - Neue Argumente: Die neue Medizin Apr. - Olivia Pilhar: Offener Brief Eltern Apr./Jun. - Offener Brief Verein NM 07.04. - Mikloško an Dr. Hamer 15.05. - Olivia Pilhar: Informationsblatt Eltern 2/98 13.06. - Andrée Sixt an Freunde(F) 13.06. - ASAC an Präfekt v. Savoie(F) 13.06. - Demonstration Chambéry(F) 16.06. - Tages-Anzeiger: Bazillen heilen 01.07. - Standpunkte: Kann denn das wahr sein? 14.07. - Valley Advocate: Interview Kary Mullis 12.08. - Dr. Hamer an Balmer 14.08. - Radio DRS1 "Espresso": Hirn-CT 24.08. - Olivia Pilhar: AKH Bestätigung 31.08. - Gutachten Henze 11.09. - Bestätigung der Universität Trnava 11.09. - Erklärung über die erfolgte Verifikation in Trnava 11.09. - Olivia Pilhar: Auf ein Wort 20.09. - Angelo Amstutz: Erklärung der Eltern 22.09. - Olivia Pilhar: Jürgenssen an Eltern 22.09. - Dr. Hamer an Zrenner 22.09. - Dr. Hamer an VG Sigmaringen 24.09. - Olivia Pilhar: Brandtner an Eltern 24.09. - Olivia Pilhar: Hammer an Eltern Sep./Okt. - raum&zeit: Praxiserfahrungen Okt. - Betroffene an Ärzte 02.10. - Verein NM an Trotha 02.10. - Dr. Hamer an VG Sigmaringen 05.10. - Olivia Pilhar: Neumann an Eltern 16.10. - Gehri an Zrenner 21.10. - Schulenburg an Verein NM 21.10. - Dr. Hamer an LG Köln 27.10. - Speth an Verein NM 29.10. - Dr. Hamer an StA Köln 06.11. - Christe an Redemund 08.11. - Patientin an Weiss 11.11. - Dr. Hamer an StA Köln 23.11. - Anklageschrift: StA Köln an AG Köln 25.11. - Olivia Pilhar: Klasnic an Pilhar 29.11. - Olivia Pilhar: Eltern an Henze 01.12. - Olivia Pilhar: Pilhar an Klasnic 03.12. - Angelo Amstutz: Nachruf zum 2. Todestag 07.12. - Gründungsurkunde UIG 15.12. - Olivia Pilhar: Offener Brief Eltern 17.12. - Sippel an Dr. Hamer 18.12. - Neue Kronen: Anklage gegen Wunderheiler 18.12. - Kleine Zeitung: Wegen Olivia vor dem Strafrichter 18.12. - Neue Zeit: Anklage fertig 18.12. - Presse: Anklage gegen Wunderheiler 18.12. - täglich Alles: Wunderheiler Hamer angeklagt 20.12. - Dr. Hamer an Sippel 20.12. - Dr. Hamer an Klippel
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