Susanne Rehklau

Anwaltskanzlei Koch

Entwurf

An
Landgericht Kempten
87435 Kempten

27.03.2013

In der Strafsache
gegen Dr. Hamer u. a.
– 1 Ks 211 Js 521/10 –

wird beantragt, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen.

Begründung:

1.
Bereits unter dem 23.5.2012 (Bl. 702 d. A.) haben wir darauf hingewiesen, daß bereits nach dem Akteninhalt nicht erkennbar ist, daß sich der Angeschuldigte Dr. Hamer einer Fahrlässigen Tötung – so der damalige Vorwurf – schuldig gemacht habe. Hinsichtlich des Todes von Susanne Rehklau sei bereits nach dem seinerzeitigen Gutachten nicht erkennbar, daß dieser nicht ohnehin so eingetreten wäre, auch wenn die erste vorgeschlagene Therapie sofort durchgeführt worden wäre.

Hierzu gab es im Gutachten nur die Aussage „hoch wahrscheinlich“.
Nachdem jetzt die Anklageschrift statt des bisherigen Vorwurfes der fahrlässigen Tötung den Vorwurf des versuchten Totschlages erhebt, hatten wir erwartet, daß die Akte entsprechend weiteres Belastungsmaterial hierfür enthalte.

Das ist jedoch nicht der Fall.

Offensichtlich ist dieser gewaltigere Vorwurf in Ermangelung (so) von Beweisen betreffend die vorgenannte Ursächlichkeit auf folgende fragwürdige Art entstanden: da eine fahrlässigeTötung scheitert, wenn eine Ursächlichkeit nicht belegbar ist, ist stattdessen – ohne weitere belastende Unterlagen hierfür – ein Tötungsvorsatz (!) des Angeschuldigten Dr. Hamer behauptet worden. Hätte der Angeschuldigte töten wollen, so wäre eine Ursächlichkeit für den Tod Susanne Rehklaus nämlich unerheblich. Es käme versuchter Totschlag in Betracht.

Tatsächlich enthält die Akte aber nichts weiter, was einen solchen Tötungsvorsatz des Angeschuldigten Dr. Hamer zu belegen geeignet wäre.

Alleine deswegen schon ist eine Verurteilung des Angeschuldigten Dr. Hamer nicht zu erwarten.

Auf die diesseitige Stellungnahme, Bl. 702 – 704 d. A., wird hingewiesen.

Eine Ursächlichkeit zwischen dem Tod der Susanne Rehklau und irgend einer Handlung des Angeschuldigten Dr. Hamer sieht die Staatsanwaltschaft offensichtlich selbst nicht, denn anderenfalls hätte sie die Anklage wegen (vollendeten) Totschlags erhoben (bei gegenwärtig ja unterstelltem Tötungsvorsatz).

2.
Wir erlauben uns weiter die Anmerkung, daß der maßgebliche Gutachter des UKM offensichtlich befangen ist.

So schreibt er per Email wegen eines Nachgutachtens folgendes (Bl 751 d. A.)

„Hallo, Frau Wagner.
Gutachten ist fertig. Ich habe es eben meinem Chef auf den Tisch gelegt und hoffe, dass er es Ihnen nächste Woche weiterleiten wird. Ich drücke die Daumen, dass alles wunschgemäß verläuft. Bei Rückfragen melden Sie gern telefonisch unter 0251 83-40018. Nächste Woche bin ich allerdings zur Hospitation in Würzburg.
Herzliche Grüße, Ihr Tobias Linden“

Der Gutachter drückt also der Staatsanwältin die Daumen, daß alles wunschgemäß verlaufe.

Nach dem obigen Kontext bezieht sich dieses Daumendrücken nicht darauf, daß das Gutachten in der nächsten Woche an die Staatsanwältin Wagner weitergeleitet werde. Denn die Hoffnung hierauf hatte der Gutachter bereits im Satz vorher ausgedrückt. Es wäre unsinnig, wegen der genau gleichen Sache im nächsten Satz – gewissermaßen nochmals – die Daumen zu drücken. Auch wird der Gegenstand des Daumendrückens anders bezeichnet, als zuvor, nämlich „dass alles wunschgemäß verläuft“. Es ist offenkundig, daß damit gemeint ist, daß der Fall gegen die Beschuldigten „dicht gemacht“ wird und die beabsichtigte Anklage stattfinden kann. Da solches leider nicht der Fall war, musste das Nachgutachten gemacht werden (welches aber nicht dazu führte, eine Ursächlichkeit zwischen irgend einer Handlung des Angeschuldigten Dr. Hamer und dem Tod der Susanne Rehklau feststellbar zu machen).

Der Gutachter, der der Staatsanwaltschaft die Daumen drückt, ihr möge die Beweisführung gelingen, ist zweifellos befangen.

Aus der Email ist weiter ersichtlich, daß der das Gutachten ebenfalls unterschreibende Prof. Dr. Jürgens gar nicht einflußnehmend an dem Gutachten mitgewirkt hat. Dr. Linden hat mehr als etwa nur eine Vorarbeit oder Zuarbeite an Prof. Jürgens geleistet, wie er selbst freimütig bekennt. Die Ausführung „Gutachten ist fertig“ und daß dieses voraussichtlich nächste Woche an die Staatsanwaltschaft (nur) „weitergeleitet“ werde, lässt die wahren Verhältnisse erkennen.

3.
Die verschiedenen Durchsuchungsbeschlüsse haben entgegen der in ihr ausgedrückten Erwartung, Nachweise für die Einflußnahme des Dr. Hamer auf die Entscheidung des Ehepaares Rehklau zu finden, nicht erbracht.

Wenn wir es richtig übersehen, so ist der früheste aus der Akte ersichtliche Kontakt mit dem Angeschuldigten Dr. Hamer ein Telefongespräch am 17.10.09 (Bl 759 d. A.). Dabei ist aber nur ersichtlich, daß er in einem laufenden Sorgerechtsstreit die Rechtsanwältin Steinacker empfohlen hat. Die Empfehlung einer Rechtsanwältin dürfte nun unter keinem denkbaren Gesichtspunkt strafrechtlich relevant sein.

Am 26.10.09 erstattete der Angeschuldigte Dr. Hamer sein Gutachten zur Vorlage im weiterlaufenden Sorgerechtsverfahren. Die Eheleute Rehklau hatten aber, sofort vollziehbar, schon seit dem 22.10.09 kein Sorgerecht mehr für Susanne Rehklau. Eine irgendwie geartete Einwirkung auf die Eheleute Rehklau konnte zu diesem Zeitpunkt gar keine Bedeutung mehr für die Frage haben, ob, und wenn ja, wie Susanne Rehklau behandelt würde. Diese Entscheidungsmacht lag beim allein sorgeberechtigten Jugendamt.

Es ist also schon aus der Ermittlungsakte gar keine Tathandlung des Angeschuldigten Dr. Hamer erkennbar, welche nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tötung von Susanne Rehklau führen sollte.

Vorliegend ist zusätzlich zu beachten, daß ein Unterlassen (den Eltern) vorgeworfen wird. Ein Tun steht nur dann einem Unterlassen gleich, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln besteht. Den nicht sorgeberechtigten Eltern steht nun gerade in Bezug auf die Personensorge kein Recht zu, entsprechend haben sie (natürlich) auch keine Pflicht zum Handeln.

In einer gedachten Kette hin bis zur Einwirkung auf Susanne Rehklau ist also schon der strafrechtliche Handlungsbegriff nicht erfüllt.

Es ist im Prinzip nicht anders, als würde dem Angeschuldigten Dr. Hamer vorgeworfen, mit einem Tun auf Wladimir Putin eingewirkt zu haben, daß dieser im Bezug auf Susanne Rehklau etwas unterlasse und Susanne Rehklau so sterbe.
Prinzipielle Unsinnigkeiten werden besonders dann deutlich, wenn man sie auf die Spitze treibt.

4.
Der größte Unsinnigkeit dieser Anklage, gewissermaßen das Sahnehäubchen, ist die Behauptung eines Tötungsvorsatzes des Angeschuldigten Dr. Hamer. Unabhängig davon, daß die Annahme eines Tötungsvorsatzes bei Erstellung eines Gutachtens für ein Gericht schon merkwürdig anmutet, ist kein Motiv dafür erkennbar, warum der Angeschuldigte Dr. Hamer den Tod der Susanne Rehklau gewollt oder billigend in Kauf genommen haben sollte.

Die von dem Angeschuldigten Dr. Hamer vertretenen medizinischen Thesen sind bekannt. Sein größtes – neben dem allgemeinmenschlichen und vorliegend gleichlaufenden – Interesse nach der ohne sein Zutun abgebrochenen Chemotherapie müßte gewesen sein, daß Susanne Rehklau überlebt. Nur solches, und nicht der Tod von Susannne Rehklau, könnte geeignet sein, seine Thesen als richtig erscheinen zu lassen. Der Tod von Susanne Rehklau würde in der Außenwirkung eher seine Thesen als unrichtig erscheinen lassen.
Diese für den Vorwurf – vorsichtig ausgedrückt – unergiebige Motivlage wird von der Staatsanwaltschaft auch nicht ins Feld geführt.

Ins Feld geführt wird lediglich, daß der Angeschuldigte Dr. Hamer aufgrund seiner Ausbildung wisse, daß die schulmedizinische Chemotherapie das Richtige sei.

Das haben die Bezirksregierung Koblenz, das VG Koblenz (urt. v. 3.7.1989, Az. 9 K 215/87) und das OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss v. 21.2.1990, Gz. 6A 10035/89) ganz anders gesehen. Dem Angeschuldigten Dr. Hamer wurde in den genannten Verfahren die ärztliche Approbation entzogen mit folgender Begründung:Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der (dortige) Kläger aufgrund seiner geistig-seelischen Konstitution nicht mehr in der Lage sei, sein praktisches ärztliches Handeln an der Einsicht in die ärztliche Gegebenheiten auszurichten. Der (dortige) Kläger sei durch eine wahnähnliche Gewissheit, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse seien unantastbar, geprägt.

Mit der gleichen Argumentation ist später die (erneute) Erteilung der Approbation versagt worden, VG Frankfurt am Main, Urt. v. 22.10.2003, Gz. 12 E 591/03 (2) und Hessischer VGH, Beschluss v. 13.12.2004, Gz. 11 ZU 3399/03.

Es wird beantragt, zum Zwecke des Beweises die Akten beizuziehen.

Der Angeschuldigte Dr. Hamer ist also gar kein Arzt.

Damit dürfte die einzige Argumentation für seinen (ohnehin abwegigen) bedingten Tötungsvorsatz ihre Grundlage verlieren.

Koch
Rechtsanwalt


Anwaltskanzlei Koch

An
Dr. Ryke Geerd Hamer 
Norwegen

27.03.2013

Strafsache wegen des Todes von Susanne Rehklau, Staatsanwaltschaft Kempten

Sehr geehrter Herr Dr. Hamer,

in obiger Sache bestand zunächst der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge.

Ich hatte daraufhin der Staatsanwaltschaft dargetan, daß nach dem Inhalt der Akte gar kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Tod von Susanne Rehklau und irgend einer Handlung von Ihnen erkennbar sei.

Die Staatsanwaltschaft hat dieses offensichtlich auch erkannt, denn nunmehr wird gar nicht mehr behauptet, daß Sie etwas mit dem Tod von Susanne Rehklau zu tun hätten. Doch anstatt das Strafverfahren einzustellen, was der normale Verfahrensgang gewesen wäre, hat die Staatsanwaltschaft nun plötzlich behauptet, daß Sie einen Tötungsvorsatz (so!) in Bezug auf Susanne Rehklau gehabt hätten.

Und da nicht erkennbar ist, daß Sie mit dem Tod von Susanne Rehklau etwas zu tun haben, handele es sich (nur) um einen versuchten Totschlag.

Man reibt sich wirklich die Augen. Die abwegige Behauptung eines Tötungsvorsatzes kann nur als Verzweiflungstat der Staatsanwaltschaft verstanden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Koch
Rechtsanwalt

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"Wunderheiler" versprach Hilfe - und Susanne starb doch

Susanne hat Krebs. Doch die Eltern brechen die Therapie ab, weil das zwölfjährige Mädchen aus dem Allgäu leidet. Ein selbst ernannter Wunderheiler verspricht: Das Kind wird von selbst gesund. Aber Susanne stirbt. Und zurück bleibt die Frage: Was ist richtig und was falsch? Von Dirk Ambrosch 

Ein Kaminfeuer. Über dem Ofen in der Stube des Bauernhauses hängen Anoraks zum Trocknen. Alles Bubensachen. Erika Rehklau sagt: "Jetzt habe ich nur noch Buben." Sieben Kinder hat die 49-Jährige auf die Welt gebracht. Susanne war das einzige Mädchen. Doch Susanne ist jetzt tot. Gestorben an Heiligabend. Sie war zwölf Jahre alt - und sie hatte Krebs. Doch ihre Mutter sagt, der Krebs habe das Kind nicht umgebracht. "Es war ihr Auftrag. Es war der Weg, den sie gehen wollte. Und er ist nun zu Ende."

Es ist kein geradliniges Wegstück, das Susanne und ihre Eltern beschritten haben. Eher ein verschlungenes. Eines, auf dem man sich leicht verirren kann, wenn man die Strecke zum ersten Mal geht und nach Orientierung sucht. Wenn zunächst Ärzte eine schwierige Route weisen, jedoch ein umstrittener Krebsheiler angeblich einen viel einfacheren Weg kennt. Und schließlich auch Gerichte und Jugendamt eine Richtung weisen. Wer wollte da mit Sicherheit sagen, er hätte selbst zweifelsfrei die richtige Abzweigung genommen?

Am 1. Juli 2009 wird bei der zwölfjährigen Susanne ein ballgroßes Geschwür im Bauchraum diagnostiziert. Krebs. Ein Schock für die Eltern Erika und Fritz Rehklau aus Altusried (Oberallgäu). Das Mädchen wird zunächst in der Universitätsklinik Tübingen behandelt und erhält eine Chemotherapie. Kurz darauf bekommt es eine auf das befallene Organ beschränkte Therapie in einer Privatklinik in Burghausen (Oberbayern).

Nach der Behandlung geht es dem Kind schlecht. Die Mutter erinnert sich, wie Susanne zu ihr sagte: "Mama, ich habe keine Angst vor dem Sterben. Und ich will keine Chemo mehr." Vater und Mutter verweigern daraufhin eine erneute Behandlung in der Universitätsklinik Tübingen, obwohl die behandelnden Ärzte dort von einer Heilungschance von etwa 70 Prozent ausgehen. 

Die Eltern suchen nach Alternativen. Die Mutter bekommt ein Heft über die sogenannte Germanische Neue Medizin in die Hand. "Das war stimmig für mich", sagt Erika Rehklau. Auf die Germanische Neue Medizin zu bauen, sei eine "Entscheidung aus Liebe" gewesen.

Sie fährt sich mit den Fingern durchs Haar und trinkt einen Schluck Tee. Dann fügt sie hinzu: "Wir haben Susannes Willen nachgegeben." Die Eltern und ihre Tochter machen sich auf den Weg.

Der Mann, in dessen Hände sich die Familie begibt und dessen Lehre sie nun vertrauen, ist der ehemalige deutsche Facharzt für Innere Medizin, Ryke Geerd Hamer (74). Ihm wurde bereits 1986 die Approbation entzogen und er war wegen illegalen Praktizierens und Betrugs in Frankreich im Gefängnis. Derzeit lebt er in Norwegen. Hamer zufolge ist eine Heilung von Krebs ohne Chemotherapie möglich.

Bereits 2005 hatte die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) in einer gutachterlichen Stellungnahme zur Germanischen Neuen Medizin von Hamer Position bezogen: Sie sei ohne jede wissenschaftliche oder empirische Begründung. Laut DKG sind mehrere Todesfälle von Menschen belegt, die seiner Theorie vertrauten. Die Patienten hätten unter schulmedizinischer Behandlung eine realistische Heilungschance besessen. "Deshalb ist die Germanische Neue Medizin mit allem Nachdruck als einerseits absurd, andererseits aber bewiesenermaßen gefährlich zurückzuweisen."

Die Eltern und das Mädchen telefonieren nun regelmäßig mit dem selbst ernannten Krebsheiler. Geld verlangt er nach Aussage von Erika Rehklau nicht für die Beratung. "Keinen Pfennig wollte er - nie." Auf Basis der Telefongespräche sowie Computertomografie-Aufnahmen des Bauchraumes verfasst Hamer Gutachten über den Gesundheitszustand des Kindes. Er kommt zu dem Schluss, dass "überhaupt keine Lebensgefahr besteht".

Weil der behandelnde Arzt von der Tübinger Klinik aber um das Leben des Kindes fürchtet, schaltet er Ende September 2009 das Jugendamt Oberallgäu ein und der Fall kommt vor das Familiengericht in Kempten. Das Gericht beschließt am 22. Oktober, den Eltern das Sorgerecht in Teilen zu entziehen. Die Entscheidung über die medizinische Versorgung oder den Aufenthaltsort wird dem Jugendamt Oberallgäu übertragen. Den Beschluss des Familiengerichts bestätigt das Oberlandesgericht München fünf Wochen später. Die Kammer sieht das körperliche Wohl des Kindes gefährdet, da die Eltern eine notwendige medizinische Behandlung (Chemotherapie) nicht fortführen oder bereits abbrachen und auf telefonische Diagnosen vertrauen. Nach Ansicht des Gerichts sind die Eltern nicht in der Lage, "möglichen Schaden vom Kind abzuwenden", heißt es in der Begründung.

Nach dem Gerichtsbeschluss wird Susanne Rehklau Anfang November am Universitätsklinikum Ulm von Professor Daniel Steinbach untersucht. Ihr Zustand hat sich deutlich verschlechtert. In seinem Gutachten schreibt der Oberarzt: "Durch die erhebliche Therapieverzögerung ist es nun zu einer Erholung des Tumors und zu einem erneuten Wachstum gekommen." Der Krebs hat Metastasen gestreut, die Überlebenschancen des Mädchens beziffert der Arzt selbst mit Chemotherapie nur noch auf "20 bis 30 Prozent".

Doch trotz langer, intensiver Gespräche mit Oberarzt Steinbach lassen sich die Eltern nicht zu einer schulmedizinischen Behandlung umstimmen. Steinbach kann das Verhalten erklären: Eltern wollen ihr Kind nicht leiden sehen, wollen keine Therapie mit schweren Nebenwirkungen, suchen händeringend nach einer Alternative. "Und dann kommt einer mit dem Versprechen: Ihr braucht nichts zu tun! Das wollen die Eltern in ihrem Ausnahmezustand gerne hören", sagt Steinbach. Dabei hätte Susanne nach Einschätzung des Arztes "bei durchgehender Chemotherapie mit großer Wahrscheinlichkeit gerettet werden können".

Die Eltern telefonieren nun fast täglich mit Ryke Geerd Hamer. Am 8. November - sechseinhalb Wochen vor Susannes Tod - verfasst er ein "Abschlussgutachten", in dem er das Ulmer Ergebnis als "diagnostischen Bockmist" abtut. Das Kind sei "quasi gesund", keine Metastasen habe es, sondern Zysten. Der Krebs heile ab. "Ich kann wirklich keinen Grund finden, woran das Mädchen sterben könnte." Nach dem Tod von Susanne Rehklau spekuliert Hamer dann: Es sei in diesem und einem weiteren von ihm erwähnten Fall "der Verdacht nicht auszuschließen, dass die beiden Patienten unbemerkt einen Chip implantiert bekommen hatten, sodass man sie beide punktgenau ausknipsen konnte". Die Bitte unserer Zeitung an Hamer um eine Stellungnahme zum Fall Susanne Rehklau bleibt unbeantwortet.

Die letzten Wochen ihres Lebens verbringt Susanne im Bauernhaus der Familie in einem Weiler bei Altusried. Ein Arzt schaut in Abstimmung mit dem Jugendamt regelmäßig vorbei. Schmerzen habe sie bis zum Schluss nicht gehabt, sagt die Mutter. Nur abgemagert sei sie gewesen. Dann, an Heiligabend, beim Vorlesen der Weihnachtsgeschichte, erbricht sich das Mädchen und verliert das Bewusstsein. Die Zwölfjährige stirbt auf dem Weg ins Krankenhaus. Ihr Tod trifft die Familie unvorbereitet. Erika Rehklau schluckt, ihre Stimme klingt brüchig. "Wir hatten nicht mehr damit gerechnet. Der Tod war ja für uns kein Thema mehr. Denn der Krebs war ja nach Hamer abgeheilt."

Erika Rehklau sitzt am großen Esstisch vor dem Ofen und reibt sich mit beiden Handflächen über das Gesicht. Ob sie noch mal so entscheiden würde? "Vielleicht würde ich den Tod nicht mehr so ausgrenzen", sagt die 49-Jährige. "Ich habe aber nicht das Gefühl, dass ich etwas besser oder anders hätte machen können. Ob Susanne mit Chemotherapie noch leben würde, daran denke ich nicht. Es war das Richtige. Es war ihr Weg, den sie gegangen ist."

Und es gibt keinen Weg zurück. 

Dirk Ambrosch