Susanne Rehklau: Gutachten Dr. Hamer

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd HAMER
Facharzt f. Innere Medizin mit Berufsverbot
wegen Nichtabschwörens der (Germanischen) Neuen Medizin
Sandkollveien 11
N – 3229 Sandefjord

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28.10.2009

Auf Anforderung der Rechtsanwältin Birgit Steinacker

der Jugendlichen
Susanne Rehklau

und ihrer Eltern
Erika Rehklau und Fritz Rehklau

erstatte ich für das

Oberlandesgericht München
Außenstelle Augsburg
30. Zivilsenat
Fuggerstr. 10
80150 Augsburg

das folgende fachinternistische Gutachten.

Es stützt sich auf folgende Unterlagen:

1. Die bildgebenden Untersuchungen der Filderklinik (MRT vom 03.07.2009)
und der Univ.-Kinderklinik Tübingen vom 08.07.2009;

2. Die von den Eltern der Patientin zugänglich gemachten schriftlichen Befundberichte
- des MEDIAS-Klinikums in Burghausen (07.08.2009)
- der Univ-Kinderklinik Ulm (16.07.2009)
- der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Ulm (20.07.2009)

3. Sowie einem längeren persönlichen Telefonat mit der jungen Patientin am 26.10.2009 und mit den Eltern am 26.10. und 28.10.2009

4. Von der Filderklinik Stuttgart weiß ich nur aus dem Krankenbericht der Univ. Tübingen, daß die Patientin dort 5 Tage (vom 02. bis 06.07. mit homöopathischen Injektionen behandelt wurde).

Fragestellung:

1. War die Diagnostik der Univ-Kinderklinik Tübingen fachlich qualifiziert?

2. War die Diagnose eventuell vollständig oder überwiegend falsch?

3. War die bisherige Therapie durch qualifizierte Diagnostik und Diagnose gedeckt und ist die vorgesehene Therapie richtig und notwendig?

Bei der Vorgeschichte beziehe ich mich auf die Angaben der kompetenten Anwältin Frau Birgit Steinacker, meine eigenen telefonischen Explorationen der Patientin und auf die Angaben der Univ. Kinderklinik Tübingen.

1. Mögliches Ovarial-Ca mit Beta-HCG-Erhöhung
2. Nierenzyste der rechten Niere.


Vorbemerkung:

In der Medizin kann ein Patient oftmals mehrere Dinge (sog. Sinnvolle Biologische Sonderprogramme) gleichzeitig haben. In der Medizin sagt man salopp: „der Patient hat Läuse und Flöhe“. Dabei bemerkt man natürlich viele Symptome nicht, weil man nicht gezielt danach sucht.
 

1. Ovarial-Ca-Möglichkeit (vermehrtes Beta-HCG) :

Wenn man bei 1000 Frauen das sog. Beta HCG (= Beta- Humanes Choriongonadotrapin), das ja zum Frühnachweis einer Schwangerschaft im Harn dient, messen würde, würde man bei einer Reihe von ihnen (2-3 %!) vielleicht erhöhtes Beta-HCG feststellten. Das Beta-HCG wird von der Plazenta gebildet, aber – nach der Literatur kann es auch beim Eierstocks-Karzinom gefunden werden.

Damit könnte die Vermutung der Anwältin, Frau Birgit Steinacker, daß es sich um einen Verlustkonflikt um den Vater (bei der Trennung der Eltern) handeln würde, durchaus zutreffend sein. Mir selbst haben die Eltern diese Möglichkeit auch bestätigt.

Allerdings kann es sich nicht um ein interstitielles mesodermales Geschehen handeln, das in der ca-Phase eine Eierstocks-Nekrose macht und in der pcl-Phase eine Eierstocks-Zyste - sondern um ein Eierstocks-Karzinom, ein sog. Teratom, das dem Althirn-Vermehrungsmodus entspricht (also Stammhirn-gesteuerte Zellvermehrung in der ca-Phase und tuberkulöser Abbau in der pcl-Phase) - aber als Konflikt ebenfalls einen „starken archaischen Verlustkonflikt“ hat.

Aber:
Niemals beobachtet man bei einer Eierstockszyste (pcl-Phase) erhöhtes Beta HCG, und niemals beobachtet man bei einem Ovarial-Teratom Zysten in der pcl-Phase - in der ca-Phase sowieso nicht. Schon aus diesen Gründen war die Diagnose der Univ. Kinderklinik Tübingen grundverkehrt !!

Natürlich haben nur die Frauen mit Ovarial-Teratom in der ca-Phase erhöhtes Beta-HCG – oder wenn sie keine Tuberkel-Mykobakterien haben, die ein Ovarial-Karzinom in der pcl-Phase abbauen können.

Das bedeutet für Susanne: entweder ist ihr Verlustkonflikt für den Vater immer noch oder immer wieder (= Rezidive) aktiv oder er könnte gelöst sein, würde aber in Ermangelung von Tbc-Mykobakterien weiterhin Beta-HCG produzieren.

Nach beidem hat die Univ. Kinderklinik Tübingen gar nicht gesucht. Während es die versierte Anwältin Steinacker zumindest halb richtig gewußt und die Univ. Kinderklinik Tübingen damit beschämt hat. Eins von beiden muß die Patientin als virgo intacta haben, was den erhöhten Beta-HCG-Spiegel erklärt.

2. Nierenzyste der rechten Niere: (pcl-Phase des Nierenparenchym-SBS)

Über den Entstehungsmechanismus der Nierenparenchym-Zyste siehe den gelungenen Vortrag der Anwältin Birgit Steinacker.

Die Nieren liegen retroperitoneal = hinter dem Peritoneum, ebenso die Nierenzysten. Bei starkem Oedemdruck aus dem Organ, hier der Niere in der pcl-Phase bzw. mit geplatzter Nierenzyste, kann ein Großteil des Peritoneums und sogar der Pleura von der Bauchwand bzw. von der Thoraxwand abgehoben werden.

Genau das ist bei Susanne passiert.

Eine Eierstockszyste, auf die die Tübinger irrigerweise „getippt“ hatten, sogar Chorion-Zyste, die es gar nicht gibt, also eine solche Eierstockszyste ist stets intraperitoneal gelegen, kann also keinesfalls das Peritoneum von der Bauchwand oder sogar die parietale Pleura von der Thoraxwand ablösen. Das kann einzig nur die Nierenzyste, bzw. bei geplatzter Nierenzyste, die unter hohem Gewebeinnendruck ausströmende Flüssigkeit aus der Niere. Von Radiologen einer Universitätsklinik muß man erwarten können, daß sie solche klaren Symptome erkennen können. Denn hier lag eine geplatzte Nierenzyste der rechten Niere vor. Die Verhältnisse liegen hier so klar, daß ein Student im 1. klinischen Semester das erkennen können müßte.

Sicher, die Schwierigkeit besteht darin, daß man durch einen erhöhten Beta-HCG-Wert auf die falsche Fährte gelockt werden kann, außerdem darin, daß man die Erkenntnisse der Germanischen Neuen Medizin mit Gewalt ignoriert.
 

Aber:
Beide Elternteile versicherten bei einer heutigen telefonischen Befragung (28.10.2009) übereinstimmend, daß Susanne virgo intacta ist. Ein von einer Placenta ausgehendes Chorion-Ca oder Chorionepithelium gibt es auf der ganzen Welt und in der gesamten Literatur bei virgo intacta nicht!

Die Ärzte in Tübingen haben nicht einmal danach gefragt!

Die nächste Frage ist:

Warum ist das Beta-HCG zwar erhöht, aber nicht so stark erhöht, wie es nach 2 1/2 Jahren Eierstocks-Teratom zu erwarten wäre?

Nun, auch diese Frage habe ich mit den Eltern klären können:

1) Wenn Susanne beim Vater ist, hat sie ein Nachthemd an und in letzter Zeit habe er des öfteren beobachtet, daß sie morgens naßgeschwitzt war.

2) Wenn sie zu Hause ist, so die Mutter, möchte sie seit 2 Monaten immer nackt und am liebsten aufgedeckt schlafen – was bei sehr vielen Tbc-Kranken der Fall ist.

Conclusio: Das Mädchen hatte seit 2 Monaten vor der „Erkrankung“ eine pcl-Phase mit Tbc und in dieser Zeit wurde offenbar der Großteil des Ovarial-Karzinoms verkäst und – der Beta-HCG ist „nur“ noch auf 6 IU/L (Norm < 4 IK/L) also noch deutlich, aber geringfügig erhöht. Aus einem solchen Wert ein Chorion-Karzinom konstruieren zu wollen, ist ein nicht zu verzeihender diagnostischer Fehler bei einer virgo intacta.

Beurteilung der sog. Therapie:

  1. Daß die Ärzte der anthroposophischen Filderklinik Stuttgart vom 2. bis 06.07.2009 lediglich homöopathische Injektionen gegeben haben (Enquisetum D3 i.v.) über solchen Unsinn braucht man wohl kein Wort zu verlieren.
     
  2. Daß man was machen mußte angesichts der Tatsache, daß das Mädchen innerhalb von 4 Tagen 6-7 Liter Flüssigkeit (aus der Niere) im Bauchraum und Thoraxraum eingelagert hat, was die Ärzte als Oligurie fehlinterpretiert hatten (Pseudo-Oligurie). Wenn man eine korrekte radiologische Diagnose gemacht hätte, dann hätte man gewußt, daß entweder auch das rückwärtige Peritoneum (= Retroperitoneum) gerissen war oder aber das Retroperitoneum samt Darmgekröse bis zur vorderen Bauchwand vorgedrückt war. Da einfach aufs Geratewohl hineinzupunktieren, ist wie russisches Roulett bei solch dürftiger, doppelt und dreifach falscher, weil schlampiger radiologischer Diagnostik! Es war kein Tumor, sondern Flüssigkeit, wie die 4 ½ Liter Punktat gezeigt haben.

    Eine solche „Blindpunktion“ durfte man auf keinen Fall machen. Man hätte eine kleine Op. machen müssen oder aber das mit Oedem prall gefüllte Nierenlager punktieren müssen. Von dort wären auch 3 oder 4 Liter Flüssigkeit abgeflossen. So hat man 4 ½ Liter per Punktion durch das Gekröse, vielleicht sogar durch den Darm und durch das Peritoneum und durch das Retroperitoneum abpunktiert.

    Ich kann das nur extrem dilettantisch nennen. Das Kind hätte dabei zu Tode kommen können, zumal das Punktat hämorrhagisch (blutig) war. Daß man den Retroperitonealraum, also das Nierenlager fachmännisch hätte punktieren können, was die eleganteste und schonendste Lösung gewesen wäre, hätte ja eine präzise fachradiologische Diagnostik vorausgesetzt, die ja eben gefehlt hat.

Die Wasserkonflikt-Vorgeschichte, die zu dieser Nierenzyste gehört, lautet folgendermaßen:

Susanne, mit der ich am Abend des 26.10.2009 telefoniert habe, hatte mit 6, kurz bevor sie schwimmen lernte, einen Badeunfall (ging unter). Sie weiß noch, daß es so war, aber Einzelheiten weiß sie nicht mehr. Von da ab mochte sie – als Zeichen der Konfliktaktivität – nicht mehr mit dem Kopf unter Wasser tauchen.

Confliktolyse: Die Lösung des Wasserkonfliktes erfolgte etwa am 19. oder 20. Juni, als Susanne mit der Familie im Kristall-Thermalbad in Füssen schwimmen durfte. Dort machte das Tauchen richtig Spaß und – löste ihren Wasserkonflikt. Die Folge war eine Nierenzyste der rechten Niere, die (siehe unten) am 25. oder 26.6.2009 platzte.

Aufnahmen vom 03.07.2009 in der Filderklinik

Wir sehen die rechte Niere (vermehrt kontrastangefärbt) hat retroperitoneal reichliche Flüssigkeitsansammlung, die aus der geplatzten Nierenzyste der rechten Niere herrührt. Ödem rechts dorsal siehe Pfeil.

Denn jetzt passierte etwas Außergewöhnliches:

Susanne erinnert sich noch ganz genau, daß sie etwa am 25. oder 26.6. ausgerutscht und mit voller Wucht platt auf den Bauch gefallen ist. Am Bauch merkte sie zunächst nichts, nur ein Knie tat ihr sehr weh.

Bei diesem unglücklichen Sturz muß die Nierenzyste, die sich bis dahin schon gebildet hatte, geplatzt sein. Aber es könnte auch zusätzlich ein Zwerchfellriß resultiert sein sowie ein Riß des Retroperitoneums, denn von da ab lief die Flüssigkeit (wie beim Osteosarkom aus dem Periost) aus dem geplatzten Zystenriß heraus, bildete im Abdomen gekammerte, hämorrhagische Flüssigkeitsansammlungen (retroperitoneal) und löste auch die Pleura von der Thoraxwand ab (= extrapleuraler Mantel-Hydrothorax), zugleich durch den Unterdruck im Thoraxraum mitverursacht. Sogar das Mediastinum ist „unter Wasser“.

 

Nach den Kammern könnte man meinen, es handle sich um eine Zyste der linken Niere. Aber dagegen sehen wir die samt Retroperitoneum abgelöste und durch die Flüssigkeit stark komprimierte Leber und den zusammengeschnurrten Isthmus für die ehemalige Nierenzyste.

Der Druck eines solchen Geschehens muß sehr groß sein, daß die parietale Pleura mühelos von der Thoraxwand abgelöst wird.

 

← Sagittal-vertikale NMR-Aufnahmen vom 3.07.2009 (Filderklinik)
Pfeil: subpleuraler supraphrenischer Erguß (Erguß zwischen Zwerchfell und Pleura).

Extrapleurale, basale und Mantelergüsse des Thorax 
= sogenannter extrapleuraler Mantelhydrothorax.

Pleuramantelergüsse bds. (retropleural)

Die Flüssigkeit stammt aus der Flüssigkeitsproduktion der Nierenzyste. Daß die Flüssigkeit extrapleural und sogar ins Mediastinum eindringt (bzw. durch den Thorax-Unterdruck hochgezogen wurde), könnte seinen Grund auch gehabt haben in einer Zwerchfellruptur durch den Unfall, oder die retroperitoneale Flüssigkeit wurde „hochgedrückt“ nach retropleural. Denn Peritoneum und Pleura waren ja ursprünglich mal eins.
 

Die hochqualifizierten Tübinger Pädiater aus der Kinder-Klinik diagnostizierten nun ein „Nierenversagen mit Oligurie“, obwohl die beiden Nieren wie man sehen kann, hervorragend arbeiten, aber die meiste Flüssigkeit literweise in den Bauch und die Pleura entleert haben (= Pseudo-Oligurie).

Weder war einer in der Lage die Bilder zu lesen noch hat sich einer für die Spezialanamnese (Unfall) interessiert. Ich muß so etwas leider als dilettantisch bezeichnen.

Grundsätzliches zur vorausgegangenen und angeschlossenen sog. Chemo (= Gift)-„Therapie“

Wenn man im 5000-Hypothesen-Unsystem der Schulmedizin denken würde, dann könnte man vor lauter Fehlern und Stümperei überhaupt nichts mehr verstehen (oder man nimmt weitere 20 Hypothesen zu den 5000 hinzu).

Das angenommene oder „getippte“ Chorion-Karzinom, das ja bei virgo intacta nicht vorkommt, wird in der Medizin fälschlich Karzinom genannt, ist es aber nicht. Es ist ja Teil der Placenta und wächst nur 9 Monate, wie die Schwangerschaft auch.

Ein Chorion-Karzinom der Placenta mit Chemo bearbeiten zu wollen, wäre ohnehin völlig unsinnig gewesen, da es ja nach 9 Monaten sowieso stoppt. Ein Eierstocks-Ca = Teratom wurde aber gar nicht in Erwägung gezogen, da man mangels Kenntnis der Germanischen Neuen Medizin nicht mit dem Abbau der Karzinome durch Tuberkulose rechnen darf (= Dogma!).

An Nierenzyste, schon erst recht geplatzte Nierenzyste, hat man keinen Gedanken verschwendet wegen des noch erhöhten Beta-HCG.

Die Gift-Therapie war also in jedem Fall völlig unsinnig, ganz besonders, weil man ja von völlig falschen, d.h. nicht gegebenen Voraussetzungen ausgegangen war.

Was muß gemacht werden:
Wenn man jetzt die Zusammenhänge weiß, muß man auch wissen, daß sich nach dem Auslaufen einer Nierenzyste - das Gleiche gilt für eine ausgelaufene Ovarialzyste, hier nennt man es Endometriose - daß man also nach einer solchen ausgelaufenen Nierenzyste viele kleine Nierenzysten erwarten muß, die hauptsächlich im Retroperitonealbereich, aber durch die unsachgemäße Punktion auch im Intraabdominalbereich (= im Bauch) möglicherweise im Entstehen sind.

Um solche entstehenden und völlig ungefährlichen Zysten vermeiden zu wollen, müßte man schulmedizinisch jahrelang Gift (Chemo) geben, denn immer, wenn eine Chemo-Giftrunde in der Wirkung nachlässt, wachsen sie wieder etwas weiter, insgesamt 9 Monate lang. Aber der nicht vorhandene Schaden dieser kleinen haselnußgroßen Zystchen steht in gar keinem Verhältnis zu der jahrelangen tödlichen Chemo-Gift-Applikation, die eine 98%ige Mortalität hat – nach internationalen Statistiken! Ganz abgesehen davon könnte man später in einer winzigen mikrochirurgischen Operation solche Zystchen („aus kosmetischen Gründen“) herausoperieren, was aber kein vernünftiger Mensch machen würde.

Deshalb geht mein Rat dahin, das junge Mädchen selbst über ihren Körper entscheiden zu lassen, da ja überhaupt keine Lebensgefahr besteht - ob die Patientin lieber 50 kleine, das Wohlbefinden nicht störende Nierenzystchen im Bauch und Nierenlager haben möchte, oder mit unärztlicher Gift-Applikation ohne jede medizinische Notwendigkeit umgebracht werden will. Das zu entscheiden ist einzig das Recht und die Sache der Patientin selbst, die mit ihren 12 Jahren weit über ihr Alter verständig ist.

Eine Bauch-CT-Kontrolle 3 Monate lang in monatlichen Abständen und nach 9 Monaten eine letzte ist alles, was ich bei meiner eigenen Tochter machen würde. Spätestens dann weiß man über das „kosmetische Problem“ genau Bescheid. Ein ernsthaftes gesundheitliches Problem gibt es ohnehin nicht.

Den Vertretern der Univ. Kliniken Tübingen und Ulm (von der Filderklinik ganz zu schweigen) stünde es gut an, sich für ihre doppelten und dreifachen kapitalen diagnostischen und pseudotherapeutischen Fehler bei dem Mädchen und ihren Eltern in aller Form zu entschuldigen, anstatt noch auf dem hohen Roß zu sitzen und quasi per Haftbefehl das misshandelte Mädchen wieder zurückzufordern zu weiteren Fehldiagnosen und Fehlbehandlungen, und dabei arroganterweise die Germanische Neue Medizin gar nicht zur Kenntnis zu nehmen. So etwas nennt man unärztlich.

Man sollte als Gutachter immer versuchen einen gangbaren Weg aufzuzeigen: In absehbarer Zeit muß das Høyesterett in Oslo eine Überprüfung der Germanischen Neuen Medizin anberaumen. Sie wird nur 2-3 Tage dauern. Das Oberlandesgericht München/Augsburg könnte sich damit einbringen, bzw. diese Überprüfung mittragen. Dann wäre - auch für Tausende armer Kinder, die mit Polizei zur Chemo, d.h. zum sicheren Tod (98%) derzeit verhaftet werden, wie Susanne mit Polizeigewalt verhaftet und nach Ulm geschleppt wurde - endlich dieser menschenverachtende Horror vorbei.

Welche Aufgabe könnte richterlicher sein als diese?

1. Frage: War die Diagnostik der Univ-Kinderklinik Tübingen fachlich qualifiziert?

Antwort: Die Diagnostik der Universitätsklinik Tübingen muß man als geradezu dilettantisch unqualifiziert bezeichnen.

2. Frage: War die Diagnose eventuell vollständig oder überwiegend falsch?

Antwort: Bei derart dilettantischer Diagnostik war die Diagnose zwangsläufig vollständig falsch.

3. Frage: War die bisherige Therapie durch qualifizierte Diagnostik und Diagnose gedeckt und ist die vorgesehene Therapie richtig und notwendig?

Antwort: Die Therapie war auf der Basis der unqualifizierten Diagnostik und der falschen Diagnosen ebenso unqualifiziert und falsch. Bei einer Univ.-Klinik sind solche Fehler durch Unfähigkeit unverzeihlich.

Hochachtungsvoll

Dr. Hamer

ARCHIV - 2009
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