VG Koblenz an Dr. Hamer

Herrn
Dr. Med. Ryke Geerd Hamer
Sülzburgstraße 29
5000 Köln 41

 

Unser Aktenzeichen
9 K 215/87

Koblenz, 21.07.1987

Verwaltungsrechtsstreit

Dr. med. Ryke Geerd Hamer ./. Land Rheinland-Pfalz

Beiliegend erhalten Sie den Beweisbeschluß vom 21. Juli 1987, den die Kammer zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in der Hauptsache für erforderlich hält. Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, daß der Widerruf der Approbation auch unter dem Gesichtspunkt der Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit beurteilt werden kann ( § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO). Da letzteres jedoch ein Verhalten voraussetzt, dessen sich der Kläger “schuldig” gemacht hat, ist vorab zu klären, ob die geistigen Kräfte des Klägers ausreichen, um überhaupt einen rechtlichen oder moralischen Schuldvorwurf aus bestimmten Verhaltensweisen ableiten zu können.

Der Vorsitzende
gez. Dr. Bayer