Dr. Hamer an Dekan Voigt (05.02.1982)

Dr. med. Ryke Geerd Hamer 
Facharzt für Innere Medizin 
Tübingen, Postfach 1711

Kiel, 5.2.82

An den Herrn 
Dekan der Medizinischen Fakultät, Abtlg. Klinische Medizin der Universität Tübingen, 
Herrn Professor Dr. Voigt

Betr.: Meine Habilitationsschrift über das Thema: 
Das HAMER-SYNDROM (benannt nach Dirk Geerd HAMER) und die EISERNE REGEL DES KREBS

Sehr geehrter Herr Professor Voigt!

Beiliegender Brief, den ich an Herrn Professor Semm geschrieben habe, bitte ich als Anlage zu meiner Habilitationsschrift hinzuzunehmen. Es ist mir darum zu tun, den Habilitationsausschuß der Medizinischen Fakultät Tübingen über die Ergebnisse der Untersuchungen auf dem Laufenden zu halten, die an auswärtigen Universitätskliniken stattfinden müssen, nachdem sie an der Universitätsklinik Tübingen, die dafür zuständig gewesen wäre, nicht stattfinden dürfen.

Ich habe bereits reklamiert, dass durch die Weigerung von Herrn Professor Hirsch, an seiner Klinik wegen Interesselosigkeit die Voraussetzungen für eine Überprüfung meiner Ergebnisse zu ermöglichen, das ganze Habilitationsverfahren meines Erachtens zu einer Farce zu werden droht. Wie wollen denn die Herren Professoren Waller und Schrage meine Arbeit beurteilen, die selbst nach den Worten von Prof. Bock alle bisherige Medizin auf den Kopf zu stellen droht, wenn sich Herr Prof. Hirsch wegen mangelnden Interesses daran weigert, eine Überprüfung an der dafür zuständigen Klinik (Frauenklinik) zuzustimmen?

Ich glaube, jedes weitere Wort ist hier überflüssig.

Bitte, Herr Professor, verschaffen Sie mir kraft Ihres Amtes als Dekan, ein faires Verfahren. So, wie es jetzt läuft - zugegeben ohne Ihr persönliches Verschulden oder Dazutun - ist es kein faires Verfahren.

Eine ausführliche Literaturbesprechung wird in den nächsten Tagen nachgereicht.

Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung! 
Ihr sehr ergebener 
Dr. Ryke Geerd Hamer